Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: susi am Oktober 17, 2006, 13:27:09 Nachmittag

Titel: bitte um berwertung
Beitrag von: susi am Oktober 17, 2006, 13:27:09 Nachmittag
ich arbeite in der gastronomie. und hoffe ihr könnt mir sagen was das für eine note es entspricht.

Frau .... erfüllte aufgrund ihren fachkenntnisse und fertigkeiten die ihr übertragenen aufgaben und ständig wachsenden anforderungen jeder zeit zu unserer vollen zufiedenheit

ihre arbeiten führte sie stets gründlich, schnell und mit großer sorgfalt aus. auch zeichnete sich frau ... besonders durch ihre hohe einsatzbereitschaft und engagement aus.

der ordnung halber möchten wir erwähnen, das frau ... immer pünktlich, ehrlich, flexibel und belastbar war. ihr erscheinungsbild war sehr gepflegt, ihr auftrten tadellos.

Aufgrund ihrer freundlich-herzlichen art war frau .... bei unseren gästen sowie den mitarbeitern und vorgesetzten gleichermassen geschätzt, anerkannt und beliebt.

Frau ... verlässt unser haus auf eigenen wunsch.

wir wünschen ihr privat als auch berufliche zukunft alles gute.
unser haus steht iht jederzeit offen.

vielen dank schon ihm vorraus. ihr würdet mir echt helfen!
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Beitrag von: Toto67 am Oktober 18, 2006, 14:32:46 Nachmittag
Da fällt z.B. auf, dass die "Mitarbeiter und Vorgesetzten" in der falschen Reihenfolge genannt werden, das Verhalten gegenüber Vorgesetzten also "unangemessen gewesen sein könnte.
Außerdem fehlt der Dank und das Bedauern, das wäre aber sehr wichtig und deutet Streit an. Die Wertung selbst ist sehr knapp, aber da hängt es natürlich auch davon ab, als was du in der Gastrononomie gearbeitet hast. Schau doch mal in die Checkliste, ganz oben.
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Beitrag von: gast am Oktober 19, 2006, 00:33:08 Vormittag
aber was ist den das für eine note. kann ich das ohne bedenken meinem neuen arbeitgeber geben.
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Beitrag von: Steffen am Oktober 19, 2006, 01:03:41 Vormittag
Darauf gibt es nicht immer eine einfache Antwort. Der Satz " jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit" steht für die Gesamtnote 2. Der Ausdruck "...aufgrund ihrer Fachkenntnisse und Fertigkeiten" bewertet diese z.B. gar nicht. Und wenn gleichzeitig ein Dank und ein Bedauern fehlen, ist die gute Note nicht glaubwürdig. Und natürlich sollten alle Angaben im Zeugnis enthalten sein, die man bei der Stelle erwartet.
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Beitrag von: gast am Oktober 19, 2006, 15:18:19 Nachmittag
aber es heißt doch unser haus steht ihr offen. ist das den kein gutes zeichen.
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Beitrag von: gast am Oktober 23, 2006, 11:20:07 Vormittag
kann ich das zeugniss ohne bedenken meinen neuen chef abgeben? Und was für eine note enspricht den das. ich wäre euch echt dankbar wenn ihr mir das sagen könnt.
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Beitrag von: Mike am Oktober 23, 2006, 13:21:03 Nachmittag
"unser haus steht ihr jederzeit offen".
Der Satz ist etwas seltsam. "steht offen" heißt ja nicht unbedingt, "wir würden sie jederzeit wieder einstellen".  Uns selbst wenn: Arbeitgeber vergeben doch generell keine Jobgarantie, schon gar nicht schriftlich. Das Maximum ist eigentlich: "Wir würden uns freuen, wenn er/ sie sich (z.B. "nach Abschluss seiner/ihrer Weiterbildung") erneut bei uns bewirbt".  
Und wenn der Chef "nur" eine 2 vergibt und nicht mal einen Dank übrig hat, kann der Satz auch ironisch wirken, schließlich geht es um die Gastronomie. D.h vielleicht steht dir das Haus "als Gast" offen, wie jedem...

Zur Note wurde schon gesagt: Gesamtnote 2 ("stets zur vollen Zufriedenheit"). Aber das ist nur die Gesamtnote, wichtig sind auch die Einzelwertungen, die müssen dazu passen.
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Beitrag von: gast am Oktober 23, 2006, 22:49:31 Nachmittag
danke für deine antwort. hast mir echt geholfen. ich hab schon überall nachgeschaut konnte aber es selber nicht bewerten. dann kann ich es ja abegeben. nochmals vielen, vielen dank!!!!!!!