Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: tini2305 am Oktober 18, 2006, 00:42:20 Vormittag
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Hallo,
ich wollte nur einmal wissen, ob ich das Anrecht auf ein vollständiges Zeugnis habe, auch wenn ich während der Probezeit von meinem Chef gekündigt worden bin.
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Ja, hast du, siehe Urteilsdatenbank unter http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php
Ein Arbeitnehmer hat auch bei kurzer Beschäftigungeinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Ein junger Mann arbeitete sechs Wochen lang als Pförtner bei einem Unternehmen und wurde dann krank. Als er 14 Tage später noch nicht wieder arbeitsfähig war wurde ihm gekündigt. Sein Arbeitgeber stellte ihm ein Arbeitszeugnis aus, dass nur drei Sätze enthielt und seine Arbeit folgendermaßen kommentierte; "Herr B. bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen." Der Mann bat seinen Arbeitgeber um ein ausführlicheres und längeres Zeugnis, weil er mit dieser Beurteilung nirgends Aussicht auf eine Neueinstellung hätte. Die Firmenleitung lehnte dies ab.Die Richter entschieden, dass das ausgestellte Arbeitszeugnis nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Der Arbeitgeber müsse auch bei kurzer Beschäftigungsdauer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen.
- LAG Köln 30.3.2001, 4 Sa 1485/00