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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Anna am Juni 22, 2005, 11:08:09 Vormittag

Titel: Einschätzung zu einer Zeugnisformulierung über "Verhalt
Beitrag von: Anna am Juni 22, 2005, 11:08:09 Vormittag
Hallo,
für eine Einschätzung bzgl. meines Arbeitszeugnisses wäre ich sehr dankbar - mir scheint die Formulierung etwas "suspekt", und ich hätte gerne Klarheit:

In meinem Traineezeugnis einer PR-Agentur heisst es zum Punkt Verhalten: "Im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden hat sie stets durch sicheres, freundliches Auftreten überzeugt; agenturintern hat sie sich als kollegiale und teamorientierte Mitarbeiterin erwiesen."  In früheren Praktikanten- und Werkstudentenzeugnissen von mir steht immer "Verhalten war vorbildlich", so dass ich jetzt ein bisschen verunsichert bin, was sich wohl hinter dieser Formulierung verbergen könnte.

Herzlichen Dank für einen Tipp!
Titel: Einschätzung zu einer Zeugnisformulierung über "Verhalt
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 22, 2005, 16:53:44 Nachmittag
Neben der sogenannten Leistungszusammenfassung gibt es auch eine Vehraltenszusammenfassung (z.B. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei/vorbildlich" oder "Sie war bei Vorgesetzten und Kollegen sehr geschätzt und anerkannt"). Eine solche obligatorische zusammenfassende Aussage fehlt in dem von Ihnen zitierten Text.
Titel: Einschätzung zu einer Zeugnisformulierung über "Verhalt
Beitrag von: Anna am Juni 22, 2005, 17:08:16 Nachmittag
Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Schiller! Außer der zitierten Formulierung wird das Verhalten an keiner Stelle nochmal zusammen gefasst - sollte ich meinen Chef noch einmal darauf ansprechen?

Noch eine weitere Frage: Die zusammenfassende Leistungsbewertung im Zeugnis lautet: "Mit den im Rahmen ihrer Ausbildung bei uns erbrachten Leistungen waren wir immer außerordentlich zufrieden" - welcher Note entspricht das ungefähr (ich habe diese Formulierung noch in keinem Arbeitszeugnis gelesen)?!

Noch einmal vielen Dank für Ihre Infos!
Titel: Einschätzung zu einer Zeugnisformulierung über "Verhalt
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 24, 2005, 00:15:53 Vormittag
Außer der zitierten Formulierung wird das Verhalten an keiner Stelle nochmal zusammen gefasst - sollte ich meinen Chef noch einmal darauf ansprechen?
Letztlich entscheidet immer der Gesamteindruck, diese Auffälligkeit allein würde das Zeugnis also nicht gleich abwerten. Besser wäre natürlich trotzdem eine Ergänzung der Aussage.  

"Mit den im Rahmen ihrer Ausbildung bei uns erbrachten Leistungen waren wir immer außerordentlich zufrieden" - welcher Note entspricht das ungefähr (ich habe diese Formulierung noch in keinem Arbeitszeugnis gelesen)?!
Es handelt sich um eine Leistungszusammenfassung der Note 1, allerdings ist es etwas untertrieben, bei einem Trainee-Arbeitsverhältnis nur von einer Ausbildung zu sprechen.