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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: tawa am Juni 22, 2005, 21:56:51 Nachmittag

Titel: Ist dies ein Geheimcode (Verschlüsselungstechnik)
Beitrag von: tawa am Juni 22, 2005, 21:56:51 Nachmittag
Ist dies ein Geheimcode, wenn ja was bedutet er??

zusätzlich ist Sie stets bestrebt, sich fachlich weiterzubilden und nimmt jede Gelegenheit wahr, sich innerhalb und außerhalb des Hauses über ihr Arbeitsgebiet weitere Informationen zu holen.

Danke für die Hilfe
Titel: Ist dies ein Geheimcode (Verschlüsselungstechnik)
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 23, 2005, 18:31:52 Nachmittag
Verben wie "bestrebt" oder "bemüht" werden in der Zeugnissprache eigentlich nur im Sinne von "erfolglos" (Note 5) verwendet, man hat also ein Ziel angestrebt, dies aber nicht erreicht. Man kann in diesem Fall jedoch dagegen argumentieren, dass eine Weiterbildung niemals abgeschlossen sein kann. Die Formulierung kann also durchaus positiv gemeint sein.

"...und nimmt jede Gelegenheit wahr, sich innerhalb und außerhalb des Hauses über ihr Arbeitsgebiet weitere Informationen zu holen."
Auch diese Aussage ist zumindest missverständlich. Eindeutig negativ wäre: "Sie nutzte jede sich bietende Gelegenheit, externe Weiterbildungsveranstaltungen zu besuchen" (=Sie verließ wiederholt den Arbeitsplatz für (oft unnötige) Fortbildungen").
Titel: Danke
Beitrag von: gast am Juni 23, 2005, 20:44:25 Nachmittag
Hallo Schiller,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben damit meine Vermutungen bestätigt und mir damit sehr geholfen.

Da ich ich meine Meinung bestätigt sehe und dies nicht die einzigen beiden Sätze sind die aufällige Ähnlichkeiten mit dem bekannten Geheimcoden haben ist diese Zeugnis in meinen Augen unbrauchbar.

Dahe möcht ich Sie Fragen wie ich jetzt am Besten vorgehen kann.
Titel: Ist dies ein Geheimcode (Verschlüsselungstechnik)
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 23, 2005, 22:47:24 Nachmittag
Der effektivste und schnelllste Weg ist sicher, eine eigene, verbesserte Zeugnisversion als Formulierungsvorschlag beim Arbeitgeber einzureichen. Denn erfahrungsgemäß tun sich Arbeitgeber leichter damit, ein gutes, wohlwollendes Zeugnis (nur) zu unterzeichnen als es selbst zu formulieren. Weiterführende Informationen finden Sie hier: www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php und www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php.