Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Müller am August 01, 2004, 11:24:30 Vormittag
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Was bedeutet die Formulierung "Der guten Ordnung halber erwähnen wir ihr/sein stets vorbildliches und einwandfreies Verhalten gegenüber...". Ist "der guten Ordnung halber" eine Abwertung, also eine negative Beurteilung des Verhaltens?
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Es ist kaum möglich, sichere Einschätzungen ohne Kenntnis des Kontextes, also des gesamten Zeugnistextes vorzunehmen.
Die Wertung des Verhaltens ist zunächst wesentlicher Bestandteil eines Zeugnisses und erfolgt nicht nur "der guten Ordnung halber". Hier kann der Eindruck entstehen, der Aussteller bescheinigt das vorbildliche Verhalten nur, weil es von ihm verlangt wird und nicht etwa, weil es der/die Beurteilte tatsächlich gezeigt hätte. Möglicherweise bestätigt der Kontext diesen Eindruck.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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