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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast am Juni 23, 2005, 14:13:04 Nachmittag

Titel: "Uneingeschränkt volle Zufriedenheit"
Beitrag von: Gast am Juni 23, 2005, 14:13:04 Nachmittag
Hallo!

Ich habe nach 5 Jahren Tätigkeit (Ausscheiden auf eingenen Wunsch) einen Zeugnisentwurf gezeigt bekommen, danach soll o.g. Formulierung verwendet, eben dass ich zur uneingeschränkt vollen Zufriedenheit gearbeitet hätte. In dem Absatz geht es weiter mit Einsatzbereitschaft, eigenverantwortlichem Arbeiten usw, das ist positiv bewertet (zumindest klingt es so) und da taucht sehr oft das Wort "stets" auf. Außerdem wird ein stets tadelloses Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen bescheinigt.
 
Laut Aussage meines Personal-Chefs bedeutet die Hauptformulierung eine 2-3 mit deutlicher Tendenz zur 2, durch die Ausführungen in dem Absatz danach. Ist so eine Formulierung OK? Oder gibt es daran etwas auszusetzen? Leider durfte ich den Entwurf nicht mitnehmen, deshalb jetzt hier nur, was ich noch aus dem Gedächtnis weiss :o(

Meine Frage jetzt: Ist so eine Formulierung OK?

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen!

Danke!

B.
Titel: "Uneingeschränkt volle Zufriedenheit"
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 23, 2005, 18:18:23 Nachmittag
In einem Zeugnisfachbuch findet sich folgender Formulierungsvorschlag für die Leistungszusammenfassung der Note 2: "Er/Sie hat die ihm/ihr  übertragenen Arbeiten stets zu unserer (uneingeschränkten) vollen Zufriedenheit erfüllt."

Ich vermute, Ihr Vorgesetzter hat die Aussage aus diesem Buch, hat aber übersehen, dass man nach Ansicht des Autors wahlweise die "volle" oder eben die "uneingeschränkte" Zufriedenheit bescheinigen kann. Beides zusammen macht jedenfalls keinen Sinn.

Man kann nun darüber streiten, ob das Adjektiv "uneingeschränkt" nicht missverständlich ist. Denn während im normalen Sprachgebrauch eine doppelte Verneinung die Aussage verstärkt (z.B. "nicht unerheblich" = wichtig), bewirkt sie in der Zeugnissprache eine Abwertung. Gab das Verhalten eines Beurteilten beispielsweise "keinen Anlass zu Beanstandungen", dann war es aber auch nicht gerade lobenswert.    

Vor diesem Hintergrund wird auch ein "tadelloses (statt vorbildliches) Verhalten" mitunter als Kritik verstanden. Eindeutig negativ wäre zumindest "ein Verhalten ohne Tadel".  

Sie schreiben weiter: "In dem Absatz geht es weiter mit Einsatzbereitschaft...". Mit der Leistungszusammenfassung sollte der Leistungsteil jedoch eigentlich abgeschlossen sein und eine Bewertung des Verhaltens beginnen.  Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnissen anhand unserer Checkliste unter http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Titel: Danke!
Beitrag von: gast am Juni 27, 2005, 14:14:34 Nachmittag
Danke für die Hinweise! Man hat jetzt das Wort "uneingeschränkt" entfernt, jetzt ist es "stets volle Zufriedenheit", und das ist dann auch OK so.  Inhaltlich und formal habe ich allerdings nach Durchsicht Ihrer Homepage noch einige Dinge korrigieren können.

Danke noch mal!