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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Zeugnisman am Juni 25, 2005, 10:50:12 Vormittag

Titel: Formalfehler
Beitrag von: Zeugnisman am Juni 25, 2005, 10:50:12 Vormittag
Ich habe einige Fragen zu meinem Zeugnis. Inhaltlich ist es soweit gut,
aber beim Antippen und Ausdrucken in der Firma sind einige Details wohlgewollt
oder eher nicht auf dem Zeugnis seinen Platz gefunden. Und da habe ich meine
Fragen, ob das korrekt und unproblematisch ist:

- Kündigung zum 29.03.2005 am 26.03.2005 geschrieben. Arbeitszeugnis
  ausgestellt zum Monatsende, den 31.05.2005

- In einem Blocksatz findet man einen Trennungsfehler
  (Fehlender  Leerraum mit "|" markiert):
 
  "Er wurde für seine ausgesprägte Kontaktstärke, sein Überzugungs|-und
   Durchsetzungsvermögen...

- Zwischen der Endschlüselformel und "Mit freundlichen Grüßen" klafft
  ein Leerraum, der etwa 2,5 -3 Absatzlabständen misst. Die Unterschrift
  ist unter "Mit Freundlichen Grüßen".

Ich danke Ihnen für die Hilfe in voraus.
Titel: Formalfehler
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 28, 2005, 20:23:49 Nachmittag
Kündigung zum 29.03.2005 am 26.03.2005 geschrieben. Arbeitszeugnis
ausgestellt zum Monatsende, den 31.05.2005

Das Datum der Ausstellung sollte mit dem letzen Arbeitstag  übereinstimmen. Das Beendigungsdatum sollte auf das Monatsende (31.)  fallen. Ein "krummes" Beendigungsdatum (z.B. 29.) gilt als Hinweis auf eine fristlose Kündigung.
 
- In einem Blocksatz findet man einen Trennungsfehler
(Fehlender Leerraum mit "|" markiert):
"Er wurde für seine ausgesprägte Kontaktstärke, sein Überzugungs|-und
Durchsetzungsvermögen...

Solche stilistischen Mängel schmälern immer die Glaubwürdigkeit eines Zeugnisses und fallen letztlich auch auf den Beurteilten zuruck, wenn er Fehler nicht (bemerkt und) reklamiert.

- Zwischen der Endschlüselformel und "Mit freundlichen Grüßen" klafft
ein Leerraum, der etwa 2,5 -3 Absatzlabständen misst. Die Unterschrift
ist unter "Mit Freundlichen Grüßen".

Ein Zeugnis ist eine Urkunde, kein Brief. "Freundliche Grüsse" haben im Zeugnis nichts verloren. Ein grosser Abstand gilt aber nicht als Zeichen der Distanzierung. Anders wäre es, wenn sich die  Unterschrift unterhalb der maschinenschriftlichen Namenswiederholung befände.