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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: sissi am Oktober 31, 2006, 11:56:19 Vormittag

Titel: wie teile ich Ag mit, dass das Zeugnis geändert werden muß??
Beitrag von: sissi am Oktober 31, 2006, 11:56:19 Vormittag
Hallo, Zusammen
Habe jetzt nach gewonnener Kündigungsschutzklage mein qual. AZ erhalten mit einigen offensichtlich gravierenden Fehlern und auch versteckten Dingen( durch RW geprüft). Wie teile ich dem AG am besten  mit, wie das Zeugniss meiner Meinung nach auszusehen hat??Persönliches Vorsprechen hat keinen Sinn....er hat sich schon mal verleugnen lassen.... :?  Ich kann ihm das AZ ja auch nicht gemarkert zurückschicken, dann fühlt er sich auch wie ein dummer Schuljunge und auf mein AZ kann ich dann ewig warten........
Vielleicht habt Ihr einen guten Tip für mich?!?!?
Danke.......sissi
Titel: wie teile ich Ag mit, dass das Zeugnis geändert werden muß??
Beitrag von: Mike am November 01, 2006, 00:29:55 Vormittag
Ich würde die Mängel des Zeugnisses oder die Gründe deiner Unzufriedenheit kurz und sachlich in einem Schreiben auflisten und einen alternativen  Zeugnisentwurf beilegen, der deinen Ansprüchen genügen würde. Das geht dann per Post an den Ex-Chef. Hierbei solltest du aber 1000%ig sicher sein, was alles am Zeugnis nicht stimmt hast und was genau du willst. Meine Erfahrungen mit Zeugnisprüfungen durch Anwälte sind ehrlich gesagt nicht die besten, weil Anwälte meist nur den "Schleßmann (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnisliteratur.php)kennen, der ja auch Anwalt ist, und strikt danach urteilen. Die Praxis in den Personalabteilungen sieht anders aus. Ich würde dir deshalb empfehlen, das   Zeugnis mit der Checkliste (siehe ganz oben) zu prüfen und ggf. eine Überarbeitung bei einem Zeugnisdienstleister in Auftrag zu geben. Hier bei arbeitszeugnis.de ist das für 79 Euro möglich.