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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Robert am Juni 27, 2005, 15:55:31 Nachmittag

Titel: Diskrepanz zwischen Bewertung und Formulierung?
Beitrag von: Robert am Juni 27, 2005, 15:55:31 Nachmittag
Hallo,

ich habe ein Zeugnis erhalten,  das meiner Meinung nach nicht dem entspricht, was mein Chef der Personalabteilung mitgeteilt hat. Zum Text:

"Herr X erledigte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Er arbeitete sich innerhalb kurzer Zeit in die Aufgabenstellungen ein und erarbeitete sinnvolle und umsetzbare Lösungsansätze. Besonders hervorzuheben war seine effiziente Arbeitsweise, seine hohe Einsatzbereitschaft und seine Zielorientierung. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit vorbildlich."

Nach Aussage des bewertenden Chefs waren die Noten, die der Formulierung zu Grunde liegen, immer bei "sehr gut", abgesehen von der Kommunikationsfähigkeit, die mit "gut" bewertet wurde.

Nach Aussage des Personalbearbeiters, der das Zeugnis ausgestellt hat, sind die Formulierungen "stets zur vollen Zufriedenheit", "innerhalb kurzer Zeit", "effiziente Arbeitsweise" und "hohe Leistungsbereitschaft" das äquivalent zur Note "sehr gut", dessen bin ich mir aber nicht wirklich sicher.

Die Abschlußformel lautet: "Herr X scheidet nach Ablauf seines befristeteten Arbeitsvertrages zum heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute."

Das ist doch auch nicht entsprechend der Aussage "Alles sehr gut, bis auf eines, und das gut."?

Nach Rücksprache mit dem Personalbearbeiter weigert er sich, die beanstandeten Passagen im Zeugnis zu ändern, da es den Richtlinien an dem Ort entspräche. Andere Aussagen interessieren ihn augenscheinlich nicht.

Könnt ihr mir sagen, wie ich dem Personalmenschen beibringen kann, dass er falsch liegt? Liegt er denn falsch? Gibt es Urteile, die aussagen, welche Formulierung welcher Note entspricht?
Meines Erachtens nach ist das Zeugnis nicht das, was mir von meinem Chef attestiert wurde, und was er mir auch schriftlich geben will.

Vielen Dank für die Aufklärung,

Grüße,
Robert
Titel: Diskrepanz zwischen Bewertung und Formulierung?
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 28, 2005, 20:54:02 Nachmittag
Eine umfassende Stellungnahme und Urteile zur Note der "vollen bzw. vollsten Zufriedenheit" finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php.

Die von Ihnen zitierten Aussagen entsprechen der Note 2. Allerdings fehlen einige zu erwartende Aussagen, u.a. zum Fachwissen und zum Erfolg. Die Schlussformulierung "Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute" entspricht der Note 4, ohne Dank und Bedauern sogar der Note 5.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php