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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Paul am Juni 27, 2005, 19:15:23 Nachmittag

Titel: 2 verschiedene Zeugnis(Papier)farben !!!
Beitrag von: Paul am Juni 27, 2005, 19:15:23 Nachmittag
Hallo Liebe Leute,

kann jemand mir Bitte bei meiner Angelegenheit behilflich sein ?

Der Insolvenzverwalter XY hat mir kürzlich mein Zeugnis zukommen lassen,
leider ist das Papier des Zeugnisses auf zwei verschiedenen Papierfarben ausgestellt worden und zwar einmal auf weßem Papier (1.Seite) und gelbliches Papier (2. Seite).

Bitte um Hilfe und Rat, was hat das zu bedeuten? Der Inhalt wurde mit meiner Rücksprache (Änderungswünschen) korrigiert.

Man sagte mir, dass die kein anderes Papier vorliegen haben, (Anderes Papier stand leider keines zur Verfügung) hieß es......

Was kann ich dagegen tun ?

Ist es rechtlich zulässig ?

Vielen Dank im Voraus

Paul
Titel: 2 verschiedene Zeugnis(Papier)farben !!!
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 28, 2005, 21:03:02 Nachmittag
Generell gilt:
Durch die äußere Form darf nicht der Eindruck erweckt werden, der ausstellende Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärung. Das Zeugnis ist auf haltbares Papier von guter Qualität auszustellen. Das Zeugnis muß sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten (Rechtschreibung). Der Arbeitnehmer kann auch beanspruchen, daß das Zeugnis in einheitlicher Maschinenschrift abgefasst wird. Urteil des BAG 3.3.1993 - 5 AZR 182/92

Es wäre wirklich nicht nachvollziehbar, wenn der Insolvenzverwalter keine zwei weissen DinA4-Blätter zur Verfügung haben sollte. Zwei Blätter unterschiedlicher Farbe würde ich durchaus als schweren
Mangel oder gar Zeichen der Distanzierung deuten.