Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: S. Uersfeld am August 05, 2004, 11:29:20 Vormittag

Titel: Anspruch auf Zeugnis bei Kündigung während der Probezeit?
Beitrag von: S. Uersfeld am August 05, 2004, 11:29:20 Vormittag
Habe ich einen Anspruch auf ein Zeugnis , obwohl der Arbeitgeber mich nach 5 Monaten gekündigt hat? Die Probezeit wäre nach sechs Monaten zuende gewesen.
Titel: Zeugnisanspruch
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am August 05, 2004, 16:14:05 Nachmittag
Gerichtliche Entscheidungen zum Zeugnisanspruch finden Sie in unserer Urteilsdatenbank unter http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php
Hier heißt es unter anderem:

Ein Arbeitnehmer kann ein qualifiziertes Zeugnis, d.h. auf Führung und Leistung ausgedehntes Zeugnis dann fordern, wenn ein dauerndes Arbeitsverhältnis beendet wurde. Maßgeblich dafür ist allein, ob das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt ist und nicht, wie lange es tatsächlich gedauert hat. Auch nach einer tatsächlich nur zweitägigen Beschäftigung kann der Arbeitgeber Führung und Leistung beurteilen und hat er sie beurteilt, weil er den Arbeitnehmer deswegen von der Arbeit freigestellt hat. Wenn auch die Beurteilung nach zwei Tagen schwierig sein kann, ist sie doch nicht unmöglich, und es kann auf die Schwierigkeit der Beurteilung angesichts der kurzen Beschäftigung hingewiesen werden. Die Notwendigkeit einer schlechten Beurteilung hindert die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses nicht. Der Arbeitnehmer muss vielmehr selbst entscheiden, ob er ein solches Zeugnis wünscht oder nicht.
- LAG Düsseldorf, Kammer Köln, 14.5.1963 - 8 Sa 177/63

Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Titel: fJoqFbfsxqXxWPD
Beitrag von: Buff am Juli 11, 2011, 14:15:00 Nachmittag
Good point. I hadn't thgouht about it quite that way. :)
Titel: xImKqtTRtNZMVYa
Beitrag von: Gytha am Juli 12, 2011, 17:43:59 Nachmittag
It's much esiaer to understand when you put it that way!