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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: blume03 am Juni 28, 2005, 23:12:02 Nachmittag

Titel: Welche Note?
Beitrag von: blume03 am Juni 28, 2005, 23:12:02 Nachmittag
Hallo!
Ich bin Studentin. Zur Finanzierung meines Studiums habe ich bis März 2005 in einem SB-Warenhaus gejobbt, d.h. dass ich insgesamt 5 Jahre dort tätig war. Eine entsprechende Ausbildung als Einzelhandelskauffrau habe ich vor meinem Studium nicht absolviert. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fragte ich nach einem Arbeitszeugnis. Als Antwort bekam ich, es sei nicht üblich einer Pauschalkraft ein Zeugnis auszustellen. Nach erneutem Fragen, stellte man mir folgendes Zeugnis aus:

Xxx, geboren am xxx in xxx, trat am xxx als Pauschalkraft für den Food-Bereich in unser Unternehmen ein.
Zu ihrem Aufgabengebiet gehörten:

-   alle in einem SB-Warenhaus anfallenden Tätigkeiten wie
-         - Preisauszeichnung
-         - Warenpflege
-         - Warenpräsenz
-         - Sauberkeit am Arbeitsplatz
-         - Einräumen der Regale

In ihrem Einsatzbereich gab es keinerlei Beanstandungen an ihrer ordnungsgemäßen und korrekten Arbeitsweise. Sie führte die ihr übertragenden Arbeiten stets zuverlässig und zu unser vollen Zufriedenheit aus und war verantwortungsbewusst.
Das Verhalten von Frau Wilde gegenüber Vorgesetzen, Mitarbeitern und Kunden war stets einwandfrei.

Nur der Ordnung halber möchten wir das ehrliche Verhalten von Frau Wilde bescheinigen.
Sie genoss unser absolutes Vertrauen.

Frau Wilde scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Datum aus unserem Unternehmen aus.
Wir danken Frau Wilde für ihre Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

Nun meine Fragen: Welche Note steckt hinter den Formulierungen? Wie ist die Satzpassage „Nur der Ordnung halber“ zu bewerten?
Titel: Welche Note?
Beitrag von: Klaus Schiller am Juni 29, 2005, 23:51:56 Nachmittag
Das Zeugnis ist sehr knapp gehalten und entspricht der Gesamtnote 3. Aber es fehlen wichtige Aussagen (siehe auch die Übersicht über die Zeugnisstruktur unter http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf). U.a. fehlen dynamische Attribute, ohne die der Eindruck entsteht, Sie seien unmotiviert gewesen. Auch Aussagen wie "keine Beanstandungen" (=aber auch kein Lob) oder "ordnungsgemäß" (=reine Pflichterfüllung ohne Initiative) wirken abwertend, wie auch Aufgabenpunkte wie "Sauberkeit am Arbeitsplatz". Die Gesamtnote 3  ist daher nur sehr bedingt glaubwurdig.    

Früher war die Formulierung "Er/ Sie war stets ehrlich, fleißig, pünktlich und zuverlässig" häufiger Bestandteil von Zeugnissen.
Wenn Attribute wie ehrlich oder pünktlich  trotz ihrer Selbstverständlichkeit genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb („stets ehrlich") nicht verzichtet werden. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, der/die Beurteilte war „nicht immer" ehrlich. Üblich ist die Bescheinigung von Ehrlichkeit eigentlich nur bei Kassierertätigkeiten.
Die Ergänzung "nur der Ordnung halber" deutet die Selbstverständlichkeit der Aussagen an.

Wenn Sie das Zeugnis reklamieren wollen, finden Sie weitere Informationen hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php, http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php und http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php.