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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Anthony am November 07, 2006, 21:26:08 Nachmittag

Titel: HILFE!!! schlechtes Arbeitszeugniss ??? frist abgelaufen????
Beitrag von: Anthony am November 07, 2006, 21:26:08 Nachmittag
Hallo ihr lieben !,
habe dieses Jahr meine Ausbildung als Einzelhandelslaufmann abgeschloßen und war danach gleich bei der Bundeswehr, wurde wieder ausgemustert und will mich jetzt wieder im EH bewerben ! Nur ist mir jetzt erst bei meinen Ausbildungszeugnis nicht ganz klar ob da einige stellen überflüßig bzw. schlecht sind und ob ich das jetzt noch (4 Monate nach der Ausbildung) ändern lassen kann!?!?!!?! :( BITTE EUCH UM HILFE


Herr X, geb am x.x.x, wurde laut Ausbildungsvertrag vom 11. August 2003 bis 1. August 2006 in unserem Markt xxx in 22xxx Hamburg ausgebildet.

Die Ausbildung erfolgte nach den in unserem Hause gültigen Ausbildungsrichtlinien, denen die Ausbildungsordnung zugrunde liegt und wurde in folgenden Bereichen durchgeführt:
Trockensortiment, SB-Kühlungen und Tiefkost, Obst und Gemüse, Blumen, getränke, Bedienungstheken, Warenwirtschaft und Kasse, Beschaffung und Lagerung, Warenabsatz sowie Personal- und Rechnungswesen.

An der vorgeschriebenden Zwischenprüfung nahm Herr X mit Erfolg teil. Seine Ausbildung hat er mit dem Geamtergebnis "ausreichend" vor der zuständigen Handelskammer in Hamburg am 29. Juni 2006 abgeschlossen.

Ergänzt wurde der praktische Teil der Ausbildung durch den regelmäßigen betriebsinternen Unterricht, so dass Herr X eine umfassende und qualifiziete Ausbildung erhalten hat.

Herr X hat an diesen Funtionsbereichen alle kaufmänischen Arbeiten, die in einem froßen Handelsunternehmen regelmäßig anfallen, intensiv kennengelernt.

Während seiner Ausbildungszeit bediente Herr x Scannerkassen und wurde in die EDV-gestütze Warenwirtschaft eingewiesen sowie im Umgang mit mobielen Datenfassungsgeräten vertraut gemacht.

Herr X war immer fleißig. Bei praktischen Arbeiten ging er überlegt vor und erledigte siese stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Herr X widmete sich mit Intresse seiner Berufsausbildung.

Herr X war ehrlich, pünktlich und ordentlcih. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei.

Herr X verließ unser Unternehmen am 29. Juni 2006. Wir wünschen Herr X für die Private und berufliche Zukunft alles gute.


XXXX, den 21. Juli 2006
Titel: HILFE!!! schlechtes Arbeitszeugniss ??? frist abgelaufen????
Beitrag von: gast am November 09, 2006, 16:32:05 Nachmittag
Die Frist ist noch nicht abgelaufen, erst ab ca. zehn Monate ist der Berichtigungsanspruch langsam verwirkt. Für eine Komplettprüfung nutze bitte den Zeugnistest oder die Checkliste (siehe Nutzungsbedingungen des Forums ganz oben).