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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: mavofam am Juni 30, 2005, 08:51:56 Vormittag
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Zeugnis
Frau xxxxxxxxxxx., geboren am xxxxxxxx in xxxxxxxxxxxxxxx, war in der Zeit vom 01.März 2000 bis 31.März 2005 in unserer Firma als Packerin und Konfektioniererin tätig.
Sie war zunächst als Aushilfe beschäftigt und im Jahr 2001 wurde sie als Teilzeitkraft und Mitarbeiterin in der Produktion eingestellt. Sie wurde im Bereich Bogendruck und Konfektionierung eingesetzt.
Ihre Hauptaufgaben waren:
- Schneiden am Planschneider
- Falzen
- Zusammentragen der einzelnen Positionen
- Einschweißen
Frau xxxxxxxxxxx hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Sie arbeitete dabei sehr genau und gründlich und äußerst gewissenhaft.
Wir haben Frau xxxxxxxxxxx als eine ausdauernde und gut belastbare Mitarbeiterin kennen gelernt, die auch unter Termindruck ihre Aufgaben bewältigte.
Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Kollegen war vorbildlich.
Frau xxxxxxxxxxx verlässt unsere Firma mit dem heutigen Tage auf eigenen Wunsch
Wir bedauern, dass Frau xxxxxxxxxxx aus unserem Unternehmen ausscheidet und danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit.
Für die Zukunft wünschen wir ihr alles Gute
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Die Leistungszusammenfassung ("stets zur vollsten Zufriedenheit") verweist auf die Gesamtnote 1. Doch damit diese glaubwürdig ist, müssten auch sehr gute Einzelwertungen erfolgen. Dies ist hier nicht der Fall.
Einige Beispiele:
Es fehlen z.B. komplett dynamische Atrribute (motiviert, effizient), so dass der Eindruck entsteht, die Beurteilte habe zu langsam gearbeitet. Dieser Eindruck verstärkt sich durch die passivischen Formulierungen ("...wurde als Teilzeitkraft eingestellt"; "...wurde im Bereich Bogendruck eingesetzt").
Die sehr häufig verwendete Standardformulierung "... die auch unter Termindruck ihre Aufgaben bewältigte" müsste in der Note 1 eigentlich heißen: "... die ... ihre Aufgaben STETS SEHR GUT bewältigte (sonst Note 4).
Auch die Zukunftswünsche fallen zu knapp aus.
Insgesamt handelt es sich also um ein vielleicht gut gemeintes, aber zu knapp formuliertes und daher in der Note 1 unglaubwürdiges Arbeitszeugnis.