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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Thomas am November 08, 2006, 22:01:33 Nachmittag

Titel: Verhaltensbeurteilung
Beitrag von: Thomas am November 08, 2006, 22:01:33 Nachmittag
Die Verhaltensbeurteilung ist meiner Meinung zweideutig (1. Satz OK, 2. Satz falsche Reihenfolge):
...hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt und durch seine hilfsbereite und freundliche Art zum guten Klima in der Arbeitsgruppe beigetragen. Sein Verhalten gegenüber den Mitarbeitern in der Gruppe und seinen Vorgesetzten war absolut korrekt.
Wie ist dies zu deuten und sollte darauf Einspruch erhoben werden?
Vielen Dank und liebe Grüße!
Titel: Verhaltensbeurteilung
Beitrag von: Maggy am November 09, 2006, 16:39:53 Nachmittag
Zwei Dinge sind unvorteilhaft:

Es werden die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten

Das Adjektiv „korrekt“ ist als Verhaltensbewertung deutlich schwächer zu bewerten als z.B. „vorbildlich“ oder „einwandfrei“. Ein "korrektes“ Verhalten erfüllt nur Mindestanforderungen.

Ich würde das ändern lassen.