Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: marci am Juli 04, 2005, 11:37:35 Vormittag

Titel: Steht Aushilfen auch ein Arbeitszeugnis zu???
Beitrag von: marci am Juli 04, 2005, 11:37:35 Vormittag
Ich habe ein Jahr lang ein Aushilfsjob gehabt, habe dann aus persöhnlichen Gründen damit aufgehört. Habe den Arbeitgeber dann auch gebeten mir ein AZ auszustellen, jedoch sagte der einfach, dass machen wir hier nicht. Rechtens????
Titel: Steht Aushilfen auch ein Arbeitszeugnis zu???
Beitrag von: Klaus Schiller am Juli 05, 2005, 18:48:32 Nachmittag
Alle Erwerbstätigen haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen. Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen (z.B. bei erfolgloser Stellensuche wegen fehlendem Zeugnis). Deshalb sollte der Anspruch schnellstmöglich erfüllt werden. Wenn der ehemalige Mitarbeiter seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht schriftlich geltend gemacht hat und sich der Arbeitgeber darauf eingerichtet hat, kein Zeugnis mehr erteilen zu müssen, kann Verwirkung eingetreten sein (LAG Düsseldorf, DB 95, 1135: elf Monate).