Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Elisa am Juli 05, 2005, 15:59:40 Nachmittag
-
Hallo, ich hätte gerne gewusst, was folgende Sätze zu sagen haben: 1. Frau ... verfügt über gute Englischkenntnisse sowie solide EDV-Anwenderkenntnisse. und 2. Sie arbeitete sorgfältig und genau und erfüllte insgesamt die an sie gestellten Anforderungen zu unserer vollen Zufriedenkeit. Habe mir sagen lassen, dass dies nicht so positiv klingt. Wäre Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar.
-
Ein Zeugnis besteht im Leistungsteil aus maximal acht Abschnitten, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Die zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Fachwissen:
Frau ... verfügt über gute Englischkenntnisse sowie solide EDV-Anwenderkenntnisse.
Arbeitsweise:
Sie arbeitete sorgfältig und genau
Leistungszusammenfassung:
und erfüllte insgesamt die an sie gestellten Anforderungen zu unserer vollen Zufriedenkeit.
Die Aussagen entsprechen für sich betrachtet mehrheitlich der Note 3, wobei das Adverb "insgesamt" in der Zeugnissprache meist sehr negativ gedeutet wird, also nicht im Sinne von "die Leistung zusammenfassend", sondern "insgesamt, aber nicht im Detail"=Note 5.
Es ist aber generell sehr schwer, Zeugnisse ganz ohne Kenntnis der Stellenbezeichnung und der Aufgaben zu bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, die auch im Zeugnis beachtet werden sollten. So dürfen bei der Bewertung der Arbeitsweise auch dynamische Attribute nicht fehlen ("Sie arbeitete sorgfältig und genau sowie effizient/ zielorientiert"). Hilfe bei der Zeugnisverbesserung finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php