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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: lexi13 am November 27, 2006, 22:30:13 Nachmittag

Titel: Zeugnis nimmt Bezug auf Zwischenzeugnis
Beitrag von: lexi13 am November 27, 2006, 22:30:13 Nachmittag
Hallo,
mir ist vor kurzem betriebsbedingt gekündigt und nun mein Zeugnis zur Durchsicht gegeben worden.

Das Zeugnis deckt mehrere Jahre ab, in denen ich verschiedene Aufgabenbereiche hatte. Für einen Bereich habe ich mir damals ein Zwischenzeugnis erstellen lassen (mein Vorgesetzter wechselte).
Dieser Bereich/Zeitraum taucht jetzt im Zeugnis nur mit dem Hinweis auf das Zwischenzeugnis auf.

Ist das üblich? Oder sollte das Zeugnis nicht besser den kompletten Zeitraum, dh. alle Aufgabenbereiche gleichberechtigt, abdeckend.

Kann mir jemand hierüber Auskunft geben?

Danke, Alexandra
Titel: Zeugnis nimmt Bezug auf Zwischenzeugnis
Beitrag von: Mike am November 28, 2006, 01:51:03 Vormittag
Gute Frage!
Mit ist z.B. aufgefallen, dass im wirklich ausgezeichneten Fachbuch "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" von Prof. Weuster (DAS Standardwerk!!!) in der 8. Auflage noch recht deutlich stand: "Der Arbeitgeber darf also im Endzeugnis nicht einfach auf ein früher erstelltes Zwischenzeugnis verweisen". Inzwischen gibt es die 10. Auflage, da fehlt dieser Satz. Warum der fehlt kann ich leider nicht sagen. Aber zusammengefasst kann man sagen:    

1) Das Abschlusszeugnis muss die gesamte Zeit bewerten, siehe folgendes Urteil: Ein Zeugnis über Leistung und Führung muß sich auf die ganze Vertragsdauer erstrecken. - BAG 9.11.1967 - II ZR 64/67
2) Ein allgemeiner Hinweis auf früher erstellte Zwischenzeugnisse sollte meiner Ansicht nach im Abschlusszeugnis nicht erfolgen.
3) Man kann aber nicht argumentieren, dass dieser Hinweis nicht erfolgen darf, weil Zwischenzeugnisse ihre Gültigkeit verlieren würden (das tun sie nicht), sondern nur, dass das Abschlusszeugnis unmissverständlich den gesamten Beschäftigungszeitraum berücksichtigen muss.
4) Zwischenzeugnisse können eine sinnvolle Ergänzung in den Bewerbungsunterlagen sein, weil sie zu früheren Aufgaben
ausführlicher Stellung beziehen als das Abschlusszeugnis.
 
Eine solche Aufteilung in Zwischen- und Abschlusszeugnis würde dich außerdem dazu "zwingen", bei Bewerbungen immer zwei Zeugnisse zu dieser Stelle einzureichen. Der Leser kann sich keinen schnellen Überblick verschaffen, die Leistung wird nicht "auf den Punkt" gebracht. Das kann ein Nachteil sein, auch deshalb halte ich diese Aufteilung für unzulässig.