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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Daniela am November 30, 2006, 12:51:39 Nachmittag

Titel: Macht das mein Zeugnis zunichte?
Beitrag von: Daniela am November 30, 2006, 12:51:39 Nachmittag
Hallo,
ich habe ein meiner Meinung nach sehr gutes Zeugnis erhalten.
Hier einige Ausschnitte:

"Frau... ist in der Lage sich schnell in vielfältige Aufgabengebiete einzuarbeiten. So konnte sie mit allen Tätigkeiten, die in einer Psychiatrischen Klinik anfallen, betraut werden und stellte eine wichtige Hilfe für die Station dar. Sie hat während ihrer gesamten Tätigkeit ein großes therapeutisches Engagement bewiesen und erfreute sich aufgrund ihrer Einsatzbereitschaft und Kollegialität bei den Patienten, dem Pflegepersonal und den Ärzten großer Beliebtheit udn wurde in jeder Weise respektiert. Sie erweist sich dabei als menschlich besonders zuverlässige und fachlich qualifizierte Mitarbeiterin. Ihre Aufgaben erledigte Frau ... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. Frau ... war ein Gewinn für die Klinik. so dass wir ihren Weggang sehr bedauern. Wir wünschen Ihr für Ihren weitern Lebensweg alles Gute und viel Erfolg."

So. Das klang für mich alles gut. Aber nun die Einschränkung: Im letzten Satz ist das "ihr" zwei mal fälschlicherweise groß geschrieben. Wie ist das zu bewerten? Macht das mein Zeugnis nun doch schlecht?
Ich habe das Zeugnis im April bekommen, bin nun mit dem Studium fertig und beginne mich zu bewerben. Deshalb ist mir jetzt erst der Fehler aufgefallen. Kann ich nun nach dieser langen Zeit noch hingehen und um eine Verbesserung bitten? Oder soll ich das so lassen?

Lieben Dank für die Hilfe,
Daniela
Titel: Macht das mein Zeugnis zunichte?
Beitrag von: gast am Dezember 01, 2006, 00:12:28 Vormittag
Hmmm, ist das die gesamte Leistungsbewertung? Dann klingt es etwas dünne. Die Kompetenz und die konkrete therapeutische Vorgehensweise müssen sehr viel detaillierter beschrieben werden, Leistung und Verhalten sollten strikt voneinander gertrennt bewertet werden, nicht vermischt wie bei dir. Im Verhaltensteil sollten dass Pflegepersonal keinesfalls vor den Ärzten genannt sein (Reihenfolgetechnik!). Und noch weitere wichtige Dinge scheinen zu fehlen, z.B. ein Grund für die Beendigung, ein Dank usw.  Eventuell solltest du das mal professionell prüfen lassen.  

Das groß geschriebe Personalpronomen taucht häufiger in Zeugnissen auf, ist also ein typischer Rechtschreibfehler. Du solltest das auch ändern lassen. Sonst fragt dich mal jemand in enem Vorstellungsgespräch "nebenbei", ob dir was aufgefallen ist. Wenn nicht, bist du mit einen eigenen Unterlagen sorglos, wenn ja, aber du hast nichts geändert, bist du durchsetzungsschwach...

Was eine Berichtigung angeht, gibt es keine Regelfrist, aber man sollte so schnell wie möglich reklamieren. 6 -7 Monate ist, denke ich, grad noch im Rahmen.