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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gast am Dezember 01, 2006, 22:53:53 Nachmittag

Titel: Kennen und schätzen gelernt?
Beitrag von: gast am Dezember 01, 2006, 22:53:53 Nachmittag
ist das irgendwie negativ behaftet ???


"Während der bisherigen Dauer ihrer Tätigkeit in unserem Unternehmen haben wir Frau XXX als eine stets zuverlässige und gewissenhafte Mitarbeiterin kennen und schätzen gelernt, die ihre Aufgaben immer selbständig und termingerecht erledigt."

Danke im voraus.
mfg
Titel: Kennen und schätzen gelernt?
Beitrag von: gast am Dezember 02, 2006, 20:59:52 Nachmittag
Der Satz bezieht sich auf die Arbeitsweise, für sich gesehen ist das "Note 2".
Aber:
Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Siehe auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"