Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Maxim am Dezember 04, 2006, 13:13:52 Nachmittag

Titel: Kurze Frage zu einer Formulierung.
Beitrag von: Maxim am Dezember 04, 2006, 13:13:52 Nachmittag
Wie kann man denn folgende Formulierung interpretieren?

"Bei seinen Vorgestzten und Kollegen wurde er geschätzt und geachtet. Seine Umgangsformen waren höflich und verbindlich."

Besonders der letzte Satz kling für mich sehr seltsam, alle schon die Erwähnung der Umgangsformen, was ja meist eine Selbstverständlichkeit ist.

Danke im Voraus für ein Antwort

Maxim S. aus Hannover
Titel: Kurze Frage zu einer Formulierung.
Beitrag von: Maggy am Dezember 05, 2006, 00:45:51 Vormittag
Umgangsformen können durchaus erwähnenswert sein, dann aber eigentlich eher im Umgang mit Externen (Kunden, Partner). Intern sollte man vielleicht eher locker-entspannt und kooperativ auftreten und nicht ganz so förmlich. Das ist aber auch in jedem Beruf anders.  
Wichtiger scheint mir aber zu sein, dass "geschätzt und geachtet" gar nicht aufgewertet werden (z.B. "stets sehr geschätzt und geachtet"). In der Form ist das nur Durchschnitt...
Titel: Kurze Frage zu einer Formulierung.
Beitrag von: gast am Dezember 05, 2006, 16:18:44 Nachmittag
Ist es denn aber nich besser sich mit einer "2" als mit einer "1" zu bewerben?
Titel: Kurze Frage zu einer Formulierung.
Beitrag von: Maggy am Dezember 06, 2006, 07:34:02 Vormittag
Ich würde die Aussage eher als Note 3,nicht Note 2 einordnen. Siehe Literatur:

Note 1: Aufgrund seiner sachlichen Zusammenarbeit und seines kollegialen und aufgeschlossenen Verhaltens war er stets bei Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen sehr geschätzt und anerkannt.

Note 2:
Bei der Geschäftsführung, beim Management und bei den Mitarbeitern war er wegen seiner Objektivität und seiner sympathischen Art sehr anerkannt, geschätzt und beliebt.

Aber darüber kann man streiten. Für die Note 2 fehlen eigentlich die aufwertenden Adverben und Adjektive (stets, sehr...). Wichtig ist aber der Gesamteindruck, es muss ja nicht jeder Satz aufgewertet sein.

Abgesehen davon: eine Note 2 wäre natürlich ok, aber warum sollte sie besser sein als Note 1? Eine Note 1 muss nicht zwangsläufig übertrieben sein, gleichzeitig kann aber auch eine Wertung der Note 2 eine übertrieben positive Wertung darstellen - wenn die  Leistung in Wahrheit nur Durchschnitt war.