Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Anne am Juli 11, 2005, 22:11:32 Nachmittag

Titel: Kündigungsgrund
Beitrag von: Anne am Juli 11, 2005, 22:11:32 Nachmittag
Muss auf dem Arbeitszeugnis der Kündigungsgrund angegeben werden?
Titel: Kündigungsgrund
Beitrag von: Klaus Schiller am Juli 12, 2005, 01:52:41 Vormittag
Entscheidungen der Arbeitsgerichte hinsichtlich der Angabe von Kündigungsgründen finden Sie unter dem Stichwort "Kündigung" hier: http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php.

Kurz gesagt: Sofern es dem Arbeitnehmer nutzt, wird der Kündigungsgrund genannt (z.B. "auf eigenen Wunsch", "aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen", "aufgrund von Insolvenz"). Im Umkehrschluss heisst dies aber auch, dass ein im Zeugnis fehlender Kündigungsgrund oft ein Hinweis auf Leistungsmängel des Arbeitnehmers ist.