Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast2234 am Juli 12, 2005, 19:50:46 Nachmittag

Titel: Wie "schlecht" ist das Zeugnis wirklich?
Beitrag von: Gast2234 am Juli 12, 2005, 19:50:46 Nachmittag
Hallo

ich habe vor kurzem mein Arbeitszeugnis bekommen. Da steht drinnen, dass ich die Arbeiten "zur Zufriedenheit" erledigt habe, was meines Wissens eine Note 4 bedeutet. Leider verstehe ich aber den Rest des Zeugnisses nicht ganz. Im Zeugnis steht die Bewertung so drinnen:

Wir lernten Frau X als eine freundliche und teamfähige Mitarbeiterin kennen, die die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt hat. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war korrekt und kollegial. Das Zeitarbeitsverhältnis endete vertragsgemäß zum XX.XX.XXXX. Wir wünchen Frau X für seine weitere Zukunft alles Gute und viel Erfolg

Kann mir jemand sagen wie (gut) oder schlecht das Zeugnis wirklich ist, vor allem das Wort "kollegial"
Titel: Wie "schlecht" ist das Zeugnis wirklich?
Beitrag von: Gast2234 am Juli 12, 2005, 19:54:40 Nachmittag
Natürlich stehen vor der Beurteilung auch noch die ganzen Aufgaben die ich zu erledigen hatte. Insgsamt ist das Zeugnis 1,33 Seiten lang, inklusive Unterschrift und Firmenstempel am Ende.
Titel: Wie "schlecht" ist das Zeugnis wirklich?
Beitrag von: Klaus Schiller am Juli 12, 2005, 21:44:42 Nachmittag
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Leistungszusammenfassung: Note 4
die die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt hat

Verhalten: Note 4
Wir lernten Frau X als eine freundliche und teamfähige Mitarbeiterin kennen... Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war korrekt und kollegial.

Schlussteil: Note 4
Das Zeitarbeitsverhältnis endete vertragsgemäß zum XX.XX.XXXX. Wir wünchen Frau X für seine weitere Zukunft alles Gute und viel Erfolg

Natürlich dürfen in einem Zeugnis auch Angaben zu den Leistungsabschnitten Bereitschaft, Befähigung, Fachwissen, Arbeitsweise und Arbeitserfolg nicht fehlen, denn die Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit fasst diese Einzelwertungen lediglich zu einer Gesamtnote zusammen. Derartige Unvollständigkeiten können als "beredtes Schweigen" gedeutet werden (=Leistungen wurden nicht erbracht, Note mangelhaft).

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.