Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: zeugnis am Dezember 08, 2006, 11:53:37 Vormittag

Titel: ist die Unterschrift rechtlich OK
Beitrag von: zeugnis am Dezember 08, 2006, 11:53:37 Vormittag
Hallo,

ich bin mir gerade sehr unsicher. Ich habe hier ein Arbeitszeugnis vorliegen, das wurde vom hohen Chef (links) unterschrieben und (rechts) ist sozusagen der Dienstvorgesetzte. Soweit kein Problem. Jetzt ist es aber so, dass der Dienstvorgesetzte nicht da ist, das Zeugnis ist ausgedruckt und vom hohen Chef unterzeichnet. Kann jetzt vom Dienstvorgesetzten das Zeugnis einfach mit handschriftlich i. V. Unterschrift gegengezeichnet werden, da bei der handschriftlichen Unterzeichnung keine Position genannt wird.

Auf dem Briefbogen ist der Vertreter auch namentlich benannt mit Position.

Ist das dann so korrekt?
Titel: ist die Unterschrift rechtlich OK
Beitrag von: Demel am Dezember 09, 2006, 10:18:07 Vormittag
Ich kann dein Anliegen nicht so ganz nachvollziehen. Was hast du jetzt ? Und was willst du haben?
Titel: ist die Unterschrift rechtlich OK
Beitrag von: zeugnis am Dezember 09, 2006, 17:34:11 Nachmittag
Oh Entschuldigung, ich habe vergessen, dass der Dienstvorgesetzte nicht da ist und der Vertreter soll mit i. V. handschriftlich vor der Unterschrift unterschreiben. Also es wird so aussehen


Unterschrift                       hier handschriftlich i. V. Unterschrift
Anke Mustermann                      Beate Musterfrau
hoher Chef                                Dienstvorgesetzte

Ist die Unterschriftszeile OK? Mir geht es nur um die Unterschriftszeile bei dem Dienstvorgesetzten, da sie ja nicht da ist und nun der Vertreter unterschreiben soll. Reicht es, wenn der  Vertreter einfach handschriftlich i. V. und sein "Wilhelm" dahintersetzt oder muss er nach der Unterschrift noch , Stellvertreter angeben?????
Titel: ist die Unterschrift rechtlich OK
Beitrag von: Mike am Dezember 10, 2006, 23:13:19 Nachmittag
Es geht also nur um die rechte Unterschrift?" Und die Dienstvorgesetzte ist nicht da, aber deren Name steht auf dem Zeugnis?  
Es gibt dazu folgendes Urteil, findest du auch hier in der Urteilsdatenbank:  
Schließt das Arbeitszeugnis mit dem in Maschinenschrift angegebenen Namen des Ausstellers und seiner Funktion, so muss das Zeugnis von diesem persönlich unterzeichnet werden. - BAG 21.9.1999
Titel: ist die Unterschrift rechtlich OK
Beitrag von: gast am Dezember 11, 2006, 08:10:33 Vormittag
Danke Mike. Da habe ich wieder etwas gelernt.