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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Bouncer am Juli 14, 2005, 11:58:25 Vormittag

Titel: Welche note währe das Arbeitszeugnis und ist das so Komplett
Beitrag von: Bouncer am Juli 14, 2005, 11:58:25 Vormittag
Herr.... geboren  am  ... ectr war vom 01.07.04 bis 31.12.04 und vom 07.04.05 bis 04.07.05 in unserem hause als kellner beschäftigt.

Das Hotel .... verfügt über ... Betten ... ectr

Herr... wurde sowohl in unserem a la carte Restaurant als auch in der Bankettabteilung eingesetzt. Hier oblag ihm die eigenverantwortliche Führung einer Station sowie die Aus und weiterbildung der ihm unterstellten Auszubildenden.
Wir haben Herrn ... als höflichen Mitarbeiter kennen gelernt.
Er verstand es auch in Stresssituationen meist den überblick zu bewahren und war bereit, sich auch über die normalen Dienstzeiten hinaus für den Betrieb einzusetzen.
Seine Aufgaben erledigte er pflichtbewust zu unserer vollen Zufriedenheit.
Herr ... war stehts ehrlich,pünktlich und zuferlässig.

Wir wünschen ihm für seine private und berufliche Zukunft alles Gute.


//// fehlt hier nicht das ich in der probezeit gekündigt wurde ? ////
Titel: Welche note währe das Arbeitszeugnis und ist das so Komplett
Beitrag von: Klaus Schiller am Juli 14, 2005, 17:43:33 Nachmittag
Die Gesamtnote eines Zeugnisses ergibt sich einzig aus der sogenannten Leistungszusammenfassung, die die Einzelwertungen (Bereitschaft, Befähigung, Fachwissen, Erfolg usw.) zu einer Gesamtnote zusammenfasst: "...zu unserer vollen Zufriedenheit"= Gesamtnote 3.

Damit diese Gesamtnote glaubwürdig ist, muss auch eine entsprechende Einzelwertung erfolgen. Der vorliegende, viel zu kurze Zeugnistext geht auf sehr wichtige Aspekte allerdings gar nicht ein (u.a. auch das Verhalten insbesondere gegenüber Gästen, aber auch konkret gegenüber Vorgesetzten und Kollegen), so das die befriedigende Gesamtnote nicht wirklich glaubwürdig ist.

Abwertend sind auch Formulierungen wie "wurde ... eingesetzt", "haben ... als ... kennen gelernt", "war stehts ehrlich, pünktlich" und vor allem "meist den überblick zu bewahren (=Note mangelhaft)" sowie das Fehlen von Dank und Bedauern. Das "krumme" Beendigungsdatum ("04.07.05") muss zudem als Hinweis auf eine fristlose Kündigung gedeutet werden.

Auch Rechtschreibfehler, sofern auch im Original vorhanden, entwerten ein Zeugnis (=war stehts ehrlich, pünktlich und zuferlässig).

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Als Vergleich kann Ihnen auch das kommentierte Zeugnis "Serviererin" dienen, dass Sie unter den Musterzeugnissen finden, siehe Linkleiste.