Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Anne am Juli 15, 2005, 18:42:36 Nachmittag

Titel: Wie ist dieses Zeugnis zu beurteilen?
Beitrag von: Anne am Juli 15, 2005, 18:42:36 Nachmittag
Sie integriede sich ohne größere Einarbeitung in das Büro.
Ihre versicherungstechnische Vorbildung und umfangreiche PC-Kenntnisse kamen ihr dabei zugute.

Sie erledigte die ihr übertragenen aufgaben zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Ihr Umgang mit Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.

Für die hervorragende Zusammenarbeit, danke ich Frau xxxx jetzt schon und wünsche ihr alles Gute für ihren weiteren Lebensweg.
Titel: Dein Zeugnis
Beitrag von: Sourcerer am Juli 17, 2005, 21:12:52 Nachmittag
Hi Du

ich würde sagen eine gut 3
Titel: Wie ist dieses Zeugnis zu beurteilen?
Beitrag von: gast am Juli 17, 2005, 22:53:37 Nachmittag
Rechtschreibfehler und die Schlussformulierung, wo die Vorgesetzten, fehlen, schwächen das zeugnis ab.

Aber das wird dir Herr Schiller sicher erklären
Titel: Wie ist dieses Zeugnis zu beurteilen?
Beitrag von: Klaus Schiller am Juli 19, 2005, 02:35:53 Vormittag
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Fachwissen Note -:
Sie integriede sich ohne größere Einarbeitung in das Büro.
Ihre versicherungstechnische Vorbildung und umfangreiche PC-Kenntnisse kamen ihr dabei zugute.

Leistungszusammenfassung Note 1-2:
Sie erledigte die ihr übertragenen aufgaben zu meiner vollsten Zufriedenheit.

Verhalten Note 5:
Ihr Umgang mit Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.

Schlussteil:
Für die hervorragende Zusammenarbeit, danke ich Frau xxxx jetzt schon
und wünsche ihr alles Gute für ihren weiteren Lebensweg.

Es fehlen Angaben zur Bereitschaft, zur Befähigung, zur Arbeitsweise, zum Erfolg, zum Verhalten gegenber Vorgesetzten. Der Zukunftswunsch sollte sich auch auf den weiteren BERUFS-weg beziehen. Derartige Auslassungen können als "beredtes Schweigen" gedeutet werden (=Leistungen wurden nicht erbracht).  
 
ABER: Es ist generell sehr schwer, Zeugnisse ganz ohne Kenntnis der Stellenbezeichnung und der Aufgaben zu bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, die auch im Zeugnis beachtet werden sollten. Letztlich entscheidet immer der Gesamteindruck