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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: norbert am Dezember 15, 2006, 22:01:52 Nachmittag

Titel: Emotionales Zeugniss ????
Beitrag von: norbert am Dezember 15, 2006, 22:01:52 Nachmittag
Arbeitszeugnis

Herr B, geboren am 27., war in der Zeit vom 01.11.2002 bis 31.10.2006 in unserem Unternehmen zunächst als Kraftfahrer und ab 01.04.2003 als Kundenberater im Vertriebsaußendienst tätig.

Herr B verstand es, die Leistungsfähigkeit seines Bereiches zu gewährleisten.

Er erfüllte die Anforderungen seines Arbeitsplatzes und war aufgrund seiner Fähigkeiten in gewissem Rahmen auch an anderen Arbeitsplätzen einsetzbar.

Herr B nahm die Unternehmensinteressen zu unserer Zufriedenheit wahr.

Seine Ausdauer und Belastbarkeit entsprach den Anforderungen.

Herr B erledigte seine Aufgaben mit Sorgfalt und Genauigkeit, Arbeitsmenge und Arbeitstempo entsprachen der Etwartung.

Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesekten war verbindlich.

Herr B hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten engagiert, wofür wir uns bedanken. Herr B hat das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen und ist für ein Wettbewerbsunternehmen tätig geworden.

Wir wünschen Herrn B auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.


Nun meine Frage, könnt ihr mir das übersetzen? Ich bin der Meinung, das das Zeugniss sehr emotional geschrieben wurde und Formfehler enthält.

Kann man dieses Zeugniss anfechten?

Herzlichen Dank für die Hilfe
Titel: Emotionales Zeugniss ????
Beitrag von: Stefan am Dezember 18, 2006, 01:13:46 Vormittag
Das sind alles typische Zeugnisformulierungen, alles andere als emotional, sondern komplett eiskalt unterdurchschnittlich, leider.
Ein Vergleich:
Herr B nahm die Unternehmensinteressen zu unserer Zufriedenheit wahr. (NOTE 4).  
Herr B nahm die Unternehmensinteressen STETS zu unserer VOLLEN/ VOLLSTEN Zufriedenheit wahr (NOTE 1/2).

Teilweise ist es sogar mangelhaft, z.B. "im Rahmen seiner Fähigkeiten".
Besonders scheint man sich daran zu stören, dass du zur Konkurrenz abgehauen bist. Reklamieren kannst du natürlich, eine Erklärung dazu findest du hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php.