Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Baze am Juli 19, 2005, 23:44:17 Nachmittag
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Ich habe am 12. Juli mein Ausbildung abgeschlossen und verbleibe aufgrund betriebsinterner Umstrukturierungen noch bis zum 31. August als festangestellter Mitarbeiter im Betrieb.
Meine Frage betrifft nun mein "Ausbildungsabschlusszeugnis": Da in diesem Zeugnis im letzten Satz, das befristete Arbeitsverhältnis hingewiesen wird, möchte ich nun gerne wissen, ob das Zeugnis aufgrund der weiteren Anstellung in der Gegenwart oder Vergangenheit verfasst sein muss.
Vielen Dank im Voraus!
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Das Ausbildunsgzeugnis sollte ganz normal in der Vergangenheitsform geschrieben werden, da die in der Ausbildung gezeigten Leistungen (Lern- und Arbeitsbereitschaft usw.) hier rückblickend bewertet werden.
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Gut dann bin ich also beruhigt und kann mein Zeugnis so verschicken. :)
Vielen Dank für die Auskunft!