Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: aball am Dezember 27, 2006, 20:40:56 Nachmittag
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Hoffentlich kann mir hier jemand helfen, versteh so n paar Sachen nicht, was heißt denn z.B. "Tatbestände überzeugend darzustellen"?
Ist das jetzt n schlechtes Zeugnis????
Herr XXX verfügte über sehr gute fachliche Kompetenzen. Die ihm übertragenen Aufgaben wurden mit großer Einsatzbereitschaft und Sorgfalt zu unserer vollen Zufriedenheit durchgeführt. Er zeichnete sich durch ein sehr gutes Urteilsvermögen aus und verstand es, Tatbestände überzeugend darzustellen. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.
Das Arbeitsverhältnis endet zum 30.11.2005 im beiderseitigen Einvernehmen per Aufhebungsvertrag
Wir danken Herrn Wischnack für seine gute Mitarbeit und wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute.
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Ich nehme an, das ist nicht die gesamte Wertung, das wäre sonst natürlich viel zu wenig. Es handelt sich um Formulierungen im Dreierbereich (Note befriedigend). Was mit "Tatbestände" gemeint ist sollte sich aus der Aufgabenbeschreibung ergeben.