Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Rosi am Juli 23, 2005, 12:51:12 Nachmittag

Titel: Was heißt "Beschreibung ausgeübter Tätigkeiten "?
Beitrag von: Rosi am Juli 23, 2005, 12:51:12 Nachmittag
Frage:

Zusätzlich zu meinen "normalen" beruflichen Tätigkeiten, war ich in diversen Projekten meines Arbeitgebers involviert. Da es hierbei um Prozess- und Produktgestaltende Aufgaben ging, hätte ich dies gern im meinem Arbeitszeugnis. Nach Auskunft meines AG habe ich nur einen Anspruch darauf, wenn ich der Projektleiter gewesen wäre.
Stimmt das ?!

Auch andere Tätigkeiten, die mir komissarisch zusätzlich übertragen wurden, fehlen im Arbeitszeugnis. Allerdings gibt es hierfür keine Schriftliche "Anweisung". Die Übertragung der Aufgaben erfolgte nur aufgrund mündlichen Vereinbarungen.  

Gibts eine Art Liste die ich als Orientierungshilfe nutzen kann ?

Schönen Dank und Gruß, Rosi
Titel: Was heißt "Beschreibung ausgeübter Tätigkeiten "?
Beitrag von: Klaus Schiller am Juli 23, 2005, 21:19:32 Nachmittag
Ich möchte Sie auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes verweisen:

Bei der Tätigkeitsbeschreibung in einem Zeugnis hat der Arbeitgeber einen weit geringeren Beurteilungsspielraum als bei der Leistungsbewertung. Ein Zeugnis muß die Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, so vollständig (z.B. auch Beratertätigkeit gegenüber ausländischen Konzernstellen sowie Aufgaben als Stellvertreter des Abteilungsleiters) und genau beschreiben, daß sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Unerwähnt dürfen solche Tätigkeiten bleiben, denen bei einer Bewerbung des Arbeitnehmers keine Bedeutung zukommt. - BAG 12.8.1976 - 3 AZR 720/75