Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Reni am Januar 02, 2007, 14:22:38 Nachmittag

Titel: Unterschrift Zeugnis
Beitrag von: Reni am Januar 02, 2007, 14:22:38 Nachmittag
Bei meinem Arbeitszeugnis befindet sich ein offensichtlicher Punkt mittig rechts neben der Unterschrift des Ausstellers. Weiß jemand die Bedeutung?
Titel: Unterschrift Zeugnis
Beitrag von: Maggy am Januar 02, 2007, 18:54:44 Nachmittag
Wenn du die Begriffskette "Arbeitszeugnis Unterschrift Punkt" googlest, findest du eine Reihe von angeblichen "Geheimmerkmalen". Das liest sich alles recht spektakulär, ist aber in den allermeisten Fällen nur ein Gewerkschaftermärchen.
Nicht nur dass solche "Geheimzeichen" strikt verboten sind, welcher Personaler sollte sich die Mühe machen, so etwas in ein Zeugnis "hereinzumalen"?!  
 
Hier mal ein paar Beispiele von google:

Ein senkrecht verlaufender Strich links neben der Unterschrift bedeutet – Der Arbeitnehmer ist Mitglied einer Gewerkschaft.

Ebenfalls ein schwarzer Punkt am Rand des Zeugnisses oder ein wie ein Ausrutscher aussehendes Häkchen signalisiert die Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Ein Strich am Rand des Zeugnisses kann auch bedeuten: Mitglied in einer linksgerichteten Organisation.

Eine unterstrichene Telefonnummer bedeutet, dass Auskunftsbereitschaft des Ausstellers bei Rückruf vorliegt – Also es gibt Dinge zu erzählen, die der Zeugnisaussteller nicht ins Zeugnis schreiben konnte.

Weiterhin können Ausrufungszeichen, Anführungszeichen und Unterstreichungen im Zeugnis vorkommen. – Der Aussteller distanziert sich damit von dem wörtlichen Inhalt (z.B. Herr Meier war „Abteilungsleiter!"– Dies bedeutet Abteilungsleiter nur auf dem Papier).

Hier die Rechtslage:
Es ist nach § 109 GeWo untersagt, Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck haben, den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen. Als denkbare Merkmale werden in der Literatur genannt: Unübliches oder farbiges Papier, bestimmte Stempel, Ausrufezeichen, relativierende Anführungsstriche, doppeldeutige Hervorhebungen im Text (Unterstreichungen), besondere Tinte oder Farbe bei der Unterschrift oder Häkchen ("Ausrutscher"), Striche oder Punkte links oder rechts von der Unterschrift. Darüber hinaus sollen die Buchstaben YY symbolisch auf Gläser und somit auf einen Alkoholiker hindeuten. Ein fehelnder Punkt am Ende des Zeugnisses soll verdeutlichen, der Beurteilte habe am Ende des Arbeitsverhältnisses keinen "Punkt" gesetzt, sondern gegen den Arbeitgeber geklagt. (vgl. Weuster/ Scheer: Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, Stuttgart, 2000, S. 119f.)