Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gast am Juli 28, 2005, 14:43:15 Nachmittag

Titel: Zeugnis für Ehrenamt
Beitrag von: gast am Juli 28, 2005, 14:43:15 Nachmittag
Hat man nach längerer Ausübung einer freiwilligen unbezahlten Tätigkeit rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenigstens auf eine entsprechende Bescheinigung?
Titel: Zeugnis für Ehrenamt
Beitrag von: Klaus Schiller am Juli 29, 2005, 01:37:09 Vormittag
Ihre Frage fällt bereits in den Bereich einer kostenpflichtigen Rechtsberatung, zu der nur ein Rechtsanwalt befugt ist. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch.
Wir können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).

Allgemein gilt:
Jeder Mitarbeiter, der eine im wesentlichen unselbständige Tätigkeit ausübt, von der er wirtschaftlich abhängig und sozial schutzbedürftig ist, hat Anspruch auf ein Zeugnis. D. h., jeder Arbeitnehmer, also Arbeiter oder Angestellter, oder jeder Mitarbeiter, der einem Arbeitnehmer ähnlich ist oder sich in der Ausbildung befindet, kann ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber verlangen.

Folgende Mitarbeiter haben einen Zeugnisanspruch:
Arbeitnehmer
Leitende Angestellte
Arbeitnehmer mit Probezeit
Teilzeitbeschäftigte
Aushilfskräfte
Auszubildende
Freie Mitarbeiter, deren Dienstverhältnis bei Vertragsabschluß auf Dauer angelegt war oder eine gewisse Dauer bestanden hat.
Geschäftsführer einer GmbH, die nicht Gesellschafter sind.