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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Zu Gast bei Freunden am Juli 31, 2005, 22:11:57 Nachmittag

Titel: Ist dieses Praktikumszeugnis gut?
Beitrag von: Zu Gast bei Freunden am Juli 31, 2005, 22:11:57 Nachmittag
Guten Tag!

Ich habe dieses Arbeitszeugnis bekommen und derjenige der es geschrieben hat, hatte - wie ich glaube - nicht viel Ahnung, wie man das macht. Ist das Zeugnis in Ordnung? Sollte nicht noch etwas ueber das Fachwissen mit hinein?

Zitat
Praktikumszeugnis


Hiermit bestätigen wir, dass Herr XXX, geb. am XXX in XXX, vom 01.03.2005 bis 21.07.2005 im Rahmen seines zweiten studienbegleitenden Praxissemesters bei uns als Praktikant tätig war.

Er war hierbei im Servicebereich tätig. Zu seinen Aufgaben zählte:
•   die weitgehend selbstständige Erstellung eines neuen Internetauftrittes der Serviceabteilung
 •   die Entwicklung einer Kundenzufriedenheitsbefragung, inklusive einer Datenbank zur Erfassung und Auswertung
•   das Erstellen einer Datenbank zur Verwaltung unserer Partner-firmen
•   die Vorbereitung und Teilnahme an Messeterminen

Wir lernten Herrn XXX als überaus fleißigen und engagierten Mitarbeiter kennen, der sich sehr konstruktiv in unserer Geschäftsstelle einbrachte und Möglichkeiten der Weiterbildung immer mit sehr gutem Erfolg und zu unserem Vorteil nutzte. Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er somit stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Sein Verhalten, stets freundlich und zuvorkommend, gegenüber Vor-gesetzten und  KollegInnen, war immer vorbildlich.

Wir bedauern sehr, dass Herr XXX studienbedingt nicht länger bei uns bleiben kann, danken ihm für die sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Wir würden uns freuen Herrn XXX nach Beendigung seines Studiums wieder bei uns im Hause als Mitarbeiter begrüßen zu können.


Danke fuer Hinweise!
Titel: Ist dieses Praktikumszeugnis gut?
Beitrag von: Klaus Schiller am August 02, 2005, 02:04:43 Vormittag
Das Zeugnis entspricht der Note 1, ist aber etwas knapp ausgefallen, es fehlen z.B. Aussagen zur Befähigiung und zur Arbeitswseise. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Praktikums-Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-Praktikum.pdf.

Insbesondere wäre auch eine Erfolgsaussage zu den konkreten Aufgaben zu erwarten:
Wurde der neue Internetauftritt der Serviceabteilung fertiggestellt?
Wurde die Entwicklung einer Kundenzufriedenheitsbefragung erfolgreich erfolgreich abgeschlossen?
(usw.)
 
Wenn ein Arbeitsverhältnis an einem "krummen Termin" (21.07. statt 31.07) endet, sollte der Hinweis auf ein fristgerechtes/ verereinbarungsgemäßes Ausscheiden nicht fehlen. Ein krummes Beendigungsdatum gilt als Hinweis auf eine fristlose Kündigung.

Formulierungen wie „Wir lernten ihn/sie als ... kennen“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung gedeutet werden. Vgl. auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"