Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Shiva am Januar 14, 2007, 00:20:23 Vormittag
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Mein Arbeitgeber hat mir ein Arbeitszeugnis mit der Überschrift Bescheinigung ausgestellt. Er weigert sich die Überschrift mit Zeugnis zu ersetzen.
Welchen Grund könnte es dafür geben? Was ist der Unterschied zwischen einem Zeugnis und einer Bescheinigung.
Danke für die Hilfe !!
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Ein Arbeitszeugnis ist eine in der codierten "Zeugnissprache" verfasste urkundliche Bescheinigung deiner Tätigkeit für einen Arbeitgeber, inklusive Bewertung der Leistung. Für ein Zeugnis gelten strikte Regeln, auch in sprachlicher Hinsicht. Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung einer Tätigkeit Anspruch auch ein Arbeitszeugnis, das auch so überschrieben sein muss.
Genauer steht das hier http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php
und hier http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php
Eine "Bescheinigung" wird u.a. für Praktikanten ausgestellt, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum (z.B. für die Uni) handelte. Die Leistung ist dann nicht entscheidend, sondern nur dass man das Praktikum absolviert hat. Eine solche Bescheinigung enthält keine Leistungsbewertung. Manchmal braucht man solche Bescheinigungen auch für Behörden, oder wenn man einen Kredit aufnehmen will.
Ein Pflichtpraktrikum war es bei dir wohl nicht?" Bist du vielleicht freie Mitarbeiterin, ohne Festanstellung? Dann könnte der Chef Angst haben, dass die Zusammenarbeit durch das Zeugnis als "Scheinselbständigkeit" erkennbar wird. Ich würde auf das Zeugnis nicht verzichten, und du solltest nicht allzu lange warten, weil der Zeugnisanspruch nach einiger Zeit verwirkt ist.