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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Loki am August 01, 2005, 15:00:01 Nachmittag

Titel: Umgang mit Vorgesetzten...
Beitrag von: Loki am August 01, 2005, 15:00:01 Nachmittag
In meinem Zeugnis steht die Aussage: Gegenüber Vorgesetzten verhielt sie sich stets korrekt und situationsgerecht.
Aufgrund diverser Mängel habe ich mein Zeugnis bereits einmal zurück geschickt. Sämtliche Anmerkungen und "Verbesserungsvorschläge" wurden übernommen, jedoch wurde diese merkwürdige Formulierung nicht verändert. Was sagt sie aus. Ich bin mir keiner "Schuld" bewußt...und habe einen einwandfreien Umgang mit all meinen Mitmenschen.
Schicke ich bei einer "Reklamation" das Original zurück? Ich kenne den Vorgang nur so, wurde aber von der Personalabteilung darauf hingewiesen, das man nur die Kopie einschicken würde und nicht das Original...?????
Herzlichen Dank.
Titel: Umgang mit Vorgesetzten...
Beitrag von: Klaus Schiller am August 02, 2005, 02:24:40 Vormittag
Die Formulierung „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets korrekt“ ist unvorteilhaft, da das Adjektiv „korrekt“ als Verhaltensbewertung deutlich schwächer zu bewerten als z.B. „vorbildlich“ oder „einwandfrei“. Ein "stets korrektes“ Verhalten erfüllt nur Mindestanforderungen (Note 3-4).

Zitat: Da über einen Arbeitnehmer nur eine Beurteilung existieren darf, ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, Zug um Zug gegen Rückgabe des beanstandeten Zeugnisses ein neues Zeugnis zu erteilen.
Urteil des LAG Hamm 27.2.1997 - 4 Sa 1691/96