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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: melfariost am August 01, 2005, 17:17:22 Nachmittag

Titel: Viel zu kurz?
Beitrag von: melfariost am August 01, 2005, 17:17:22 Nachmittag
Ich habe in einer Firma 16 Jahre lang gearbeitet. Wurde in dieser Zeit, zu mehreren, verschiedenen Arbeiten hinzugezogen. Lt. Vorgesetztem - Spezialarbeit. Habe auch Weiterbildungstunden besucht und abgeschlossen. Der Arbeitsvertrag wurde dann im beidseitigen Einverständnis gelöst.

Die Beurteilung meiner Schaffenszeit wurde nur in einem Satz festgehalten.

-Wir haben Frau XXX als zuvorkommende Mitarbeiterin kennen gelernt.-
Titel: Viel zu kurz?
Beitrag von: Klaus Schiller am August 02, 2005, 02:37:49 Vormittag
Zunächst handelt es sich nur um eine Verhaltens- , nicht um eine Leistungsbewertung. Ein Zeugnis ohne Leistungsbewertung muss mit der Note 5 bewertet werden.

Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung gedeutet werden. Vgl. auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php