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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: zorro am August 02, 2005, 13:24:24 Nachmittag

Titel: Ausbildungs- und Arbeitszeugnis
Beitrag von: zorro am August 02, 2005, 13:24:24 Nachmittag
Guten Tag, Herr Schiller,

Könnten Sie bitte folgendes Zeugnis (Schreiner, Kündigung am Ende der Probezeit) nach Noten auseinanderpflücken:


xxxx, geboren am xxxx, war in unserem Betrieb vom 11.04.05 bis 15.05.05 beschäftigt.

Ihr Aufgabengebiet umfasste die Herstellung hochwertiger Einzelmöbel und deren Oberflächenbehandlung auf natürlicher Basis.

xxxx hat die ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt. Sie war mit Interesse bei der Sache. Ihre Aufgaben erledigte sie mit Sorgfalt und Genauigkeit. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei.

Mit Wirkung zum 15.07.05 haben wir das Arbeitsverhältnis fristgerecht gekündigt.
Wir wünschen xxxx für die Zunkunft alles Gute.


Zusätzlich hätte ich, wenn möglich, gerne eine ebensolche Beurteilung zu folgendem Ausbildungszeugnis:

xxxx, geboren am xxxx, wurde in der Zeit vom 9.9.2002 bis zum 30.7.2004 bei uns zur Schreinerin ausgebildet.

- Beschreibung der Kenntnisse und Tätigkeiten -

Ergänzend zur täglichen Praxis im Betrieb besuchte xxxx regelmäßig den Unterricht der Fachklasse der Berufsschule xxxx und absolvierte dort mit Erfolg die vorgeschriebenen Prüfungen.

Ihre ruhige und unaufdringliche Art haben ihr in allen Abteilungen Sympathien eingetragen.
Mitarbeiter und Vorgesetzte lobten ihre Zuverlässigkeit und kollegiale Hilfsbereitschaft.
Verhalten und Auftreten waren stets einwandfrei.
Die ihr übertragenen Arbeiten erfüllte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Am 29.07.2004 absolvierte xxxx mit Erfolg ihre Gesellenprüfung.

Eine Weiterbeschäftigung ist aufgrund unserer Werkstattkapazität leider nicht möglich.
Für ihren persönlichen Werdegang wünschen wir ihr alles Gute.
Titel: Ausbildungs- und Arbeitszeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am August 03, 2005, 02:28:00 Vormittag
Das Arbeitszeugnis entspricht der Note 4, wobei die knappe Wertung (es fehlen vor allem dynamische Attribute und Aussagen zu Fähigkeiten und Wissen) auch den Eindruck des "beredten Schweigens" erwecken können (=Leistungen wurden nicht erbracht, Note 5). Dieser Eindruck wird durch das Fehlen von Dank und Bedauern verstärkt.

Das Ausbildungszeugnis entspricht der Gesamtnote 2, ist aber ebenfalls sehr knapp gehalten. Die für die Gesamtnote entscheidende "Leistungszusammenfassung" fasst, wie der Name schon sagt, generell die Einzelwertungen (Lern- und Arbeitsbereitschaft, Befähigung, Wissen, Lern-und Arbeitsweise...) zu einer Gesamtnote zusammen; eine solche Einzelwertung fehlt hier aber völlig.
Eine "ruhige und unaufdringliche Art" gehören nicht zu den relevanten Verhaltenseigenschaften einer Schreinerin, durch solche Attribute entsteht der Eindruck mangelnder Teamfähigkeit. Und auch hier ist der Schlussteil sehr knapp.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf bzw. hier http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-AZUBI.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php