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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: mia am August 03, 2005, 17:14:48 Nachmittag

Titel: was für eine note ist diese bewertung?
Beitrag von: mia am August 03, 2005, 17:14:48 Nachmittag
Hallo,

ich habe heute mein arbeitszeugnis bekommen. ich bin mir nicht sicher, welche note diese zeugnis bescheinigt. ich weiß selber ein bißchen bescheid über formulierungen im arbeitszeugnis, aber ich kann meine eigene beurteilung nicht recht deuten. welcher note entspricht -kurzgefasst- diese bewertung?

frau xx hat sich schnell in die ihr übertragenen aufgaben eingearbeitet und wendete ihre vielseitigen fachkenntnisse mit gutem erfolg in ihrem arbeitsgebiet an. sie war mit allen office-anwendungen sehr gut vertraut. sie überblickte komplexe zusammenhänge, erkannte das wesentliche und war in der lage, schnell lösungen zu finden.

ihre arbeitsweise war jederzeit geprägt von zuverlässigkeit, systematik und verantwortungbewusstsein. durch ihre umsichtige und effiziente vorgehensweise erreichte frau xx auch bei großer arbeitsbelastung stets gute ergebnisse.

mit ihren guten leistungen entsprach frau xx unseren erwartungen in jeder hinsicht. ihr perönliches verhalten gegenüber vorgesetzten, kollegen und kunden war stets vorbildlich.

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wie ist das als gesamtnote ungefähr einzuschätzen?

ich bedanke mich ganz herzlich im voraus für die mühe.
Titel: was für eine note ist diese bewertung?
Beitrag von: Klaus Schiller am August 03, 2005, 20:50:32 Nachmittag
Es handelt sich um Standard-Textbausteine, mehrheitlich der Note 2, die Sie, z.T. in leicht abgewandelter Form, auch in unserer Bausteindatenbank finden: http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php

Die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung ("entsprach frau xx unseren erwartungen in jeder hinsicht") verweist allerdings auf die Gesamtnote 3.  

ABER: Ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php