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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: studi am August 04, 2005, 15:21:38 Nachmittag

Titel: Praktikumszeugnis
Beitrag von: studi am August 04, 2005, 15:21:38 Nachmittag
Ich habe mein Praktikumszeugnis im Rahmen eines Grundstudiumspraktikums nach Absprache mit dem Austeller nach meinen Vorstellungen geändert und würde gern wissen, in welchem Notenbereich es nun einzustufen ist.


Frau xx hat sich sehr schnell und sicher mit den verschiedenen Themengebieten vertraut gemacht. Hierbei hat sie die ihr anvertrauten Aufgaben stets selbstständig und gewissenhaft zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Sie entwickelte außergewöhnlich viel Eigeninitiative und war bereit und fähig, neue Projekte durch konstruktive Vorschläge zu unterstützen und bei deren Realisation einen entscheidenden Beitrag zu leisten.

Wir schätzten sie als eine stets sehr ausdauernde, belastbare und flexible Mitarbeiterin, die auch unter schwierigen Bedingungen alle Aufgaben bewältigte.

Wir bescheinigen Frau xx gerne, dass sie hervorragende Umgangsformen hatte. Aufgrund ihrer stets verbindlichen und hilfsbereiten Art war Frau xx eine wertvolle Stütze und allen Mitarbeitern eine sehr geschätzte Partnerin.

Das Praktikum endet zum heutigen Tag nach Ablauf der vereinbarten Frist. Wir danken Frau xx für die stets sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.
Titel: Praktikumszeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am August 04, 2005, 19:29:51 Nachmittag
Der Zeugnistext enthält einige Auffälligkeiten:

So ist das entscheidende Temporaladverb "stets" nicht direkt vor der "vollsten Zufriedenheit" positioniert, so dass die Aufgaben "nicht immer" zur "vollsten Zufriedenheit" ausgeführt wurden und nicht die Note "sehr gut" vergeben werden kann.
 
In der folgenden Formulierung fehlen für eine (sehr) gute Note die rot markierten Worte: "...die auch unter schwierigen Bedingungen alle Aufgaben STETS (SEHR) GUT bewältigte." Die Aufgaben lediglich "zu bewältigen" entspricht nur der Note 4.

Auch die folgende Aussage ist unvollständig: "...war Frau xx IHREN VORGESETZTEN eine wertvolle Stütze und allen Mitarbeitern eine sehr geschätzte Partnerin." Solche Auslassungen werden in der Regel als "beredtes Schweigen" gedeutet, das Verhalten gegenüber Vorgesetzten wäre demnach nicht einwandfrei gewesen.

Es fehlen zudem dynamische Attribute, die eine nicht nur gründliche, sondern eben auch zielstrebige/effiziente Arbeitsweise bescheinigen, sowie Aussagen zum Wissen, dass sich die Beurteilte im Rahmen des Praktikums angeeignet oder dass sie hier erfolgreich angewendet hat.  

Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php