Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: arbeitsbiene am Januar 22, 2007, 16:06:56 Nachmittag

Titel: muss die elternzeit ins zeugnis?
Beitrag von: arbeitsbiene am Januar 22, 2007, 16:06:56 Nachmittag
wollte mal fragen, ob die länge der elternzeit grundsätzlich im zeugnis stehen muss? ich befinde mich im moment noch in der elternzeit und habe meinem chef einen aufhebungsvertrag vorgeschlagen, da ich mich vorzeitig neu orientieren möchte. ist folgende formulierung einwandfrei?

Frau xxx befand sich seit dem 22.01.2004 im Mutterschutz mit anschließender Elternzeit. Das Arbeitsverhältnis endet vor Ablauf der Elternzeit auf Initiative von Frau xxx in beiderseitigem besten Einvernehmen zum heutigen Tage, da sie sich beruflich neu orientieren möchte. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und danken ihr für die stets hohen Leistungen sowie die sehr angenehme Zusammenarbeit. Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Frau xxx alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

vielen dank schonmal für die beantwortung!!!
Titel: muss die elternzeit ins zeugnis?
Beitrag von: Mike am Januar 22, 2007, 21:14:12 Nachmittag
Wenn es sich gemessen an der Dauer der Beschäftigungszeit um eine "erhebliche" Unterbrechung handelt, muss die Elternzeit erwähnt werden, dann natürlich auch mit dem Datum.  Wen man nur schreiben würde "Sie befand sich zuletzt in Elternzeit" wäre das für eine Zeugnisurkunde auffällig vage. Die von dir zitierte Formulierung ist also korrekt.