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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: koala am November 13, 2004, 20:45:01 Nachmittag

Titel: ....sehr stark interessiert....
Beitrag von: koala am November 13, 2004, 20:45:01 Nachmittag
was sagt folgender Satz in einem Zeugnis fuer eine Sachbearbeiterin/Fremdsprachensekretaerin: "Sie war an allen anfallenden Vorgaengen sehr stark interessiert und arbeitete selbstaendig zu unserer vollsten Zufriedenheit." Im selben Abschnitt steht 3 Saetze zuvor: "Frau ... arbeitete stets flexibel und selbstaendig." Mir kommt das Zeugnis insgesamt schlecht, hoechstens "3" vor.
Titel: stark interessiert
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Februar 23, 2005, 17:03:32 Nachmittag
Ohne Kenntnis des gesamten Zeugnistextes, also der Aufgaben, der sonstigen wertenden Aussagen etc., sind zuverlässige Einschätzungen einzelner Formulierungen nicht möglich. Der Gesamteindruck entscheidet.

Der Begriff "Interesse" kann in allen Notenspektren auftreten, von Note 1 bis Note 6, z.B.:
Er interessierte sich in höchstem Maße für alle Ausbildungsinhalte und war stets sehr gut motiviert. (Bereitschaft AZUBIs Note 1)
oder auch
"Er war an seinen Aufgaben interessiert." (Leistungszusammenfassung Note 6, im Sinne von "Interesse ja, Erfolg nein".)

Üblich ist die Bescheinigung von Interesse eher in AZUBI-Zeugnissen. In der hier vorliegenden Form scheint es nicht negativ gemeint zu sein. Wiederholungen (2x selbständig) sollten in Zeugnissen nach Möglichkeit vermieden werden. Die Aussage "zur vollsten Zufriedenheit" verweist auf die Gesamtnote 2+.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de