Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: reli am August 11, 2005, 09:27:20 Vormittag
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Hallo,
mein letzter Arbeitgeber hat in dem Arbeitszeugnis die Formulierung "immer und uneingeschränkt Zufrieden" benutzt.
Was soll ich darunter verstehen?
Welche Note entpsricht das bezüglich der Arbeitszeugnissprache?
Gibt es gerichtliche Urteile, die diese Begriffe behandeln/einstufen?
danke
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In der Fachliteratur wird statt der “vollen Zufriedenheit“ mitunter auch die „uneingeschränkte Zufriedenheit“ als Formulierungsvorschlag angeboten. Die Aussage „immer zu unserer uneingeschränkten Zufriedenheit“ entspricht also der Note 2. Zu bemängeln ist, dass verneinte negative Begriffe („un-eingeschränkt“) in Zeugnissen oft abwertend verstanden werden. Besser wäre also die Verwendung des Adjektivs „voll“.