Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Tamy am August 11, 2005, 15:02:17 Nachmittag
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Ist es denn immer notwendig, daß jemand aus der Personalabteilung ein (Zwischen-)Zeugnis mit unterschreibt, oder genügt die Unterschrift des Vorgesetzten (Mitglied der Geschäftsführung)?
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Bitte lesen Sie hierzu die Entscheidungen der Arbeitsgerichte zum Thema "Unterschrift" unter http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php