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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Neugast am Januar 30, 2007, 19:36:02 Nachmittag

Titel: Zwischenzeugnis nach Ausscheiden des Vorgesetzten
Beitrag von: Neugast am Januar 30, 2007, 19:36:02 Nachmittag
Mein Vorgesetzter ist zum 31.12.07 aus der der Firma ausgeschieden. Trotz mehrmaliger Bitten, hat er nicht noch während seiner Anwesenheit Zwischenzeugnisse ausgestellt. Nach Nachfrage im Januar, erhielt ich heute per email mit Datum vom 31.12.06 aber ohne Unterschrift ein Zwischenzeugnis und - ohne Firmenlogo. Mit  mangelhaften Beurteilung in zwei Bereichen bin ich nicht einverstanden, da sie a) jeder Grundlage entbehren  und auch nicht begründet sind b) im völligen Gegensatz zu einer positiven Beurteilung in einem Mitarbeitergespräch stehen.
Die Personalleiterin meint, ich müßte mich privat mit meinem Ex-Vorgesetzten in Verbindung setzen und um  Änderung bitten. Sie könne nichts ändern und nimmt das Zwischenzeugnis in die Personalakte. Muß ich ein Zwischenzeugnis, dass gegen Form verstösst akzeptieren? Der Ex-Chef hat es erst nach seinem Ausscheiden ausgestellt.? Hätte er das Zeugnis nicht persönlich  mit mir besprechen müssen?
Titel: Zwischenzeugnis nach Ausscheiden des Vorgesetzten
Beitrag von: Maggy am Januar 30, 2007, 21:56:20 Nachmittag
Mein Vorgesetzter ist zum 31.12.07 (06?)  aus der der Firma ausgeschieden. Trotz mehrmaliger Bitten, hat er nicht noch während seiner Anwesenheit Zwischenzeugnisse ausgestellt. Nach Nachfrage im Januar, erhielt ich heute per email mit Datum vom 31.12.06 aber ohne Unterschrift ein Zwischenzeugnis und - ohne Firmenlogo.
Das ist kein Zeugnis. Ein Zeugnis muss auf einem original Briefbogen ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben sein und darf schon deshalb nicht in elektronischer Form versendet werden.

Mit mangelhaften Beurteilung in zwei Bereichen bin ich nicht einverstanden, da sie a) jeder Grundlage entbehren und auch nicht begründet sind b) im völligen Gegensatz zu einer positiven Beurteilung in einem Mitarbeitergespräch stehen.
Da würde ich dir erstmal eine Zeugnisanalyse empfehlen. D.h. bevor zu aktiv wirst solltest du ganz genau wissen, was am Zeugnis zu kritisieren ist. Möglicherweise ist es gar nicht mangelhaft oder es gibt Dinge, die du übersehen hast oder die im Zeugnis unerwähnt bleiben. Wenn du Behauptungen aufstellst die nicht stimmen oder später noch viel schlimmere Fehler bemerkst, hast du dir nur selbst geschadet.

Die Personalleiterin meint, ich müßte mich privat mit meinem Ex-Vorgesetzten in Verbindung setzen und um Änderung bitten. Sie könne nichts ändern und nimmt das Zwischenzeugnis in die Personalakte. Muß ich ein Zwischenzeugnis, dass gegen Form verstösst akzeptieren? Der Ex-Chef hat es erst nach seinem Ausscheiden ausgestellt.
So ein Quatsch. Du warst ja nicht Leibeigener des Vorgesetzten. Der Verfasser des Zeugnisses schreibt das Zeugnis als Repräsentant des Unternehmens. Und nach seinem Ausscheiden darf er nicht mehr im Namen des Unternehmens handeln. Das ist also keine Privatangelegenheit zwischen dir und deinem Ex-Chef, sondern eine berufliche Angelegenheit zwischen dir und der Firma. Eventuell liegt auch ein Missverständnis vor und die Mail vom Ex-Chef war nur ein Formulierungsvorschlag?

? Hätte er das Zeugnis nicht persönlich mit mir besprechen müssen?
Nein, hierzu sind Arbeitgeber und deren Repräsentanten nicht verpflichtet.

Du kannst dein Zeugnis hier bei arbeitszeugnis.de prüfen und verbessern lassen. Mit der neuen Fassung als Formulierungsvorschlag kannst dann zur Personalleitern gehen. Wenn sie es wirklich nicht besser weißt musst du ihr dann notfalls noch erklären, dass sie für das Zeugnis verantwortlich ist.