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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: studi am August 15, 2005, 10:19:08 Vormittag

Titel: Bewertungen im Zeugnis
Beitrag von: studi am August 15, 2005, 10:19:08 Vormittag
Hallo!
Nach meiner Ausbildung und einer kurzen Tätigkeit im Unternehmen bin ich aufgrund der Aufnahme eines Studiums auf eigenen Wunsch ausgeschieden. In meinem Zeugnis steht:
...erledigte alle Arbeiten selbstständig und zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets korrekt.
... . Wir bedauern seinen Weggang, danken ihm für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für seine Zukunft beruflich wie persöhnlich alles Gute und viel Erfolg.
Ich bin mir nicht sicher wie ich diese Wertung verstehen soll. Es wäre schön, wenn mir jemand sagen könnte, was für eine Bedeutung dahinter steckt. Da ich mich in nächster Zeit bewerben möchte, wäre es gut zu wissen was in meinem "alten" Zeugnis steht. Vielen Dank schon mal im voraus!!!
Gruß studi
Titel: Bewertungen im Zeugnis
Beitrag von: Klaus Schiller am August 16, 2005, 02:07:00 Vormittag
Über eine Ausbildung wird üblicherweise ein eigenes Ausbildungszeugnis erstellt, was im Abschlusszeugnis der gleichen Firma auch erwähnt werden sollte ( z.B. „Über den Ausbildungszeitraum liegt vom DATUM ein gesondertes Zeugnis vor“). Dem Ausbildungszeugnis kommt im weiteren Berufsleben oft eine wichtigere Bedeutung zu als dem ersten Arbeitszeugnis, da die Ausbildung die Basis für das gesamte Berufsleben darstellt. Zudem wird ein Ausbildungsverhältnis in einem Zeugnis gänzlich anders bewertet als ein Beschäftigungsverhältnis, was ebenfalls gegen eine Zusammenfassung beider Zeugnisse in einem Abschlusszeugnis spricht.

Ich gehe also davon aus, dass die zitierten Aussagen aus dem Zeugnis stammen, das nur die kurze Zeit nach der Ausbildung umfasst.
Das Adjektiv „korrekt“ ist als Verhaltensbewertung deutlich schwächer zu bewerten als z.B. „vorbildlich“ oder „einwandfrei“. Ein Dank sollte sich nicht nur auf die "geleistete Arbeit" beziehen, sondern z.B. auf die "hervorragenden Leistungen".  Zudem fehlt das Wort "weiterhin" vor dem Erfolgswunsch. Das könnte als Hinweis darauf gedeutet werden, dass der Erfolg bislang ausgeblieben sei.

Aber: Ohne Kenntnis Ihres Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.

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