Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Scrub am August 16, 2005, 04:10:36 Vormittag
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In meinem Zeugnis findet sich der folgende Satz:
Herr *** arbeitete zu unserer vollsten Zufriedenheit.
Ich weiss, dass dieser Satz mit einem "stets" "sehr gut" bedeutet. Ich habe vorher gefragt und mein Arbeitgeber wollte mir ein generelles "sehr gut" ausstellen. Ist es das jetzt auch mit dem fehlenden "stets"?
Vielen Dank
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Über die Bedeutung der Formulierung "zu unserer vollsten Zufriedenheit" gibt es abweichende Interpretationen. Sie reichen von der Gesamtnote 1- über die 2+ bis zur 3+.
Es kann sich theoretisch um eine leichte Abwertung der Einser-Formulierung "stets zur vollsten Zufriedenheit", aber auch um eine leichte Aufwertung der Dreier-Formulierung "zur vollen Zufriedenheit" (Note 3) handeln.
Generell gilt: In der sogenannten Leistungszusammenfasung mit dem Grad der Zufriedenheit sollte statt einer Zwischennote eine klare Notenaussage getroffen werden, also Gesamtnote 1 oder 2 statt Gesamtnote 1- oder 2+. Denn die Einzelwertungen zur Bereitschaft, zur Befähigung, zum Fachwissen usw. bieten hinreichend Gelegenheit, das Notenspektrum zu variieren.