Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: martin am Dezember 22, 2004, 20:41:26 Nachmittag
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In meinem Arbeitszeugnis steht:" Das Arbeitsverhältnis endet im besten beiderseitigen Einvernehmen." Wie kann dieses gewertet werden, denn ich wurde fristgerecht gekündigt. zeitlich sehr überraschend)
MfG Martin
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Diese Schlussformulierung verweist auf einen Aufhebungsvertrag oder einen Vergleich. Die übliche Formulierung für eine Arbeitgeberkündigung lautet: "Leider müssen wir das Arbeitsverhältnis zum heutigen Tage fristgemäß betriebsbedingt beenden."
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de