Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Susi am August 17, 2005, 08:59:48 Vormittag

Titel: Arbeitszeugnis auf 2 Seiten oder Vorder- und Rückseite
Beitrag von: Susi am August 17, 2005, 08:59:48 Vormittag
Hallo zusammen,

mein letzter Arbeitgeber hat mir ein Arbeitszeugnis ausgestellt, welches 2 Seiten umfaßt. Da es dem Standard seines Büros entspricht, hat er dieses Zeugnis auf 1 Blatt Papier per Vorder- und Rückseite ausgedruckt. Da es ja bestimmte Formvorschriften für Zeugnisse gibt, möchte ich nun wissen, ob er nicht dazu verpflichtet ist, dieses Zeugnis auch tatsächich auf 2 Seiten zu drucken. Vielen Dank schon mal.

Susi
Titel: Arbeitszeugnis auf 2 Seiten oder Vorder- und Rückseite
Beitrag von: Klaus Schiller am August 18, 2005, 02:25:35 Vormittag
Ein zweiseitiges Zeugnis wird üblicherweise auch auf zwei Blatt Papier ausgedruckt. Wenn Sie eine rechtsverbindliche Auskunft wünschen (wie führen lediglich eine Sprachberatung durch), können wir Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml). Eine Rechtsberatung darf leider nicht kostenlos erfolgen.