Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Mojopotener am August 17, 2005, 16:16:12 Nachmittag
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Hallo zusammen,
beim Vorgesetztenwechsel macht sich ein Zwischenzeugnis in der Regel gut. Schlecht ist nur, wenn der Inhalt negativ ist.
Kann ich dann das Zeugnis einfach vergessen oder findet das seinen Weg in die Personalakte?
Welche Fristen bezüglich von Änderungswünschen muss ich einhalten?
Vielen Dank für die Hilfe!
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Das Zwischenzeugnis ist ebenso relevant wie die ihm zugrunde liegende Klartext-Beurteilung, beides findet sich auch in der Personalakte wieder. In einem Abschlusszeugnis wird dies Zwischenzeugnis für den entsprechenden Zeitraum der Bewertungs-Maßstab sein. Die üblichen Fristen für Korrekturen (meist bis zu 10 Monate) betreffen nur Abschlusszeugnisse. Aber eine zeitnahe Reklamation ist auf jeden Fall effektiver als eine deutlich verspätete.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php