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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Miriam am August 23, 2005, 01:37:10 Vormittag

Titel: Schlechtes Arbeitzeugnis?
Beitrag von: Miriam am August 23, 2005, 01:37:10 Vormittag
Hallo,
mich würde interessieren, wie das folgende Zeugnis zu bewerten ist.Da befinden sich einige Formulierungen, die ich schlecht einschätzen kann, die aber für micht ziemlich negativ klingen.


Frau xxx, geboren am xxx, wohnhaft xxx, war in derZeit von 01.02.2003 bis zum 13.01.2004 in unserem Unternehmen als Vollzeit-Mitarbeiterin tätig.

Frau xxx war als Mitarbeiterin im Rotationssystem mit der Herstelung und dem Verkauf(an der erste Stelle steht Herstelung aber ich war haupsächlich in dem verkauf tätig) unserer Produkte im Restaurant in xxx beauftragt. Die in diesem Bereich anfallenden Arbeiten erledigte sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Wir haben Frau xxx als pünktliche,ehrliche und kollegiale Mitarbeiterin kennengelernt. Gegenüber Gästen und Vorgesetzten verhielt sie sich einwandfrei.(da sind an der erste Stelle die Gäste erwähnt und erst danach die Vorgesetzten-das ist schlecht, oder?)

Das arbeitsverhältnis endet aufgrund der Befristung der xxx nach 18 Monaten am 13.01.2004. (da ist ein fehler-war nur 12 Monaten beschäftigt)

Wir danken Frau xxx für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihre weitere berufliche und private Zukunft alles Gute.


Vielen Dank für ihre Antwort!
Titel: Schlechtes Arbeitzeugnis?
Beitrag von: Klaus Schiller am August 23, 2005, 02:34:48 Vormittag
Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) und Abschnitt 5 (Erfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung (mit dem Grad der Zufriedenheit), anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.

Der Leistungsteil des vorliegenden Zeugnisses besteht nur aus der Leistungszusammenfassung, es ist also nicht ersichtlich, wie die bescheinigte Note "gut" zustande kommt. Fehlende Angaben zur Leistung werden in der Regel als  "beredtes Schweigen" gedeutet, d.h. die Leistungen wurden demnach nicht erbracht.

Ob sie Gäste voran- oder hintenangestellt werden, ist für die Wertung unerheblich. In der Auflistung werden aber die Kollegen nicht erwähnt werden, denen gegenüber das Verhalten also scheinbar "nicht einwandfrei"war.  

Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"

Bei der Erwähnung bzw. besonderen Betonung von Ehrlichkeit und Pünktlichkeit kann der Eindruck entstehen, dass außer diesen Selbstverständlichkeiten keine weiteren positiven Aussagen getroffen werden können (z.B. „teamorientiert, freundlich, loyal“). Pünktlichkeit kann als mangelnde Flexibilität gedeutet werden („geht pünktlich zum Feierabend"). Besser wäre ein Hinweis auf eine „pünktliche (=termingerechte) Arbeitsweise“. Wenn Attribute wie „ehrlich" genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb („stets ehrlich") nicht verzichtet werden. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, die Beurteilte war „nicht immer" ehrlich.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php